Es ist mehr als ein Wermutstropfen, den Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) der Novelle zum Gesetz über Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) beifügt. Im Grunde vergiftet die selbsternannte Nachhaltigkeitsministerin den Cocktail, mit dem eigentlich eine Errungenschaft gefeiert werden sollte. Österreich setzt in nationales Recht um, wozu sich die Republik vor bald 20 Jahren verpflichtet hat: die Aarhus-Konvention.

Das nach einem Ort in Dänemark benannte Vertragswerk sichert jedem Bürger das Recht auf Information über Projekte, Bauten, Industrieanlagen oder Straßen, die seinen Lebensraum betreffen. Es ermöglicht die Beteiligung der Öffentlichkeit an Umweltprüfungsverfahren, und es gibt vor allem jedem Individuum das Recht, Rechtsmittel dagegen zu ergreifen. Wäre dies nicht in einer EU-Richtlinie festgeschrieben, Österreich hätte Umweltschutzorganisationen niemals Zugang zu Gerichtsverfahren eröffnet.

So gesehen ist das Gesetz Zuckerbrot und Peitsche zugleich: Die Rechte des Einzelnen werden gestärkt. Schließt er sich aber gegen ein Milliardenprojekt von ÖBB, Asfinag oder Flughafen mit anderen in einem Verein zusammen, wird ihnen unterstellt, es handle sich um Querulanten gegen vorgeblich im öffentlichen Interesse stehende Projekte. Wenn die Ministerin nun Namen und Adresse jedes einzelnen Vereinsmitglieds verlangt, dann ist das ganz klar ein Versuch der Einschüchterung engagierter Bürger. (Luise Ungerboeck, 4.10.2018)