Auf die geplante Aufhebung des Lagezuschlagsverbots in Gründerzeitvierteln werden Wiener Vermieter noch länger warten müssen.

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Wien – Die von der türkis-blauen Bundesregierung angekündigten Eingriffe ins bestehende Mietrecht werden nun wohl doch nicht per 1. Jänner 2019 kommen. Dem Vernehmen nach haben manche Freiheitliche starke Bedenken. "Wenn wir das in einer Zeit machen, wo ,leistbares Wohnen‘ noch immer ein Hauptthema ist, rennen wir der SPÖ und der Arbeiterkammer voll ins Messer", zitierte die APA kürzlich einen Insider. Viele Beobachter rechnen deshalb damit, dass sich sogar bis zur nächsten Wiener Landtagswahl 2020 hier gar nichts mehr tun könnte. Wie berichtet, war geplant, kleine Eingriffe (etwa die Abschaffung des Lagezuschlagsverbots in Gründerzeitvierteln, die Staffelung des Befristungsabschlags oder auch eine Verschärfung der Eintrittsrechte) jetzt vorzunehmen und im kommenden Jahr einen Mietrechtskonvent ins Leben zu rufen, der dann einen "großen Wurf" erarbeiten soll.

Vonseiten der beiden koalitionären Wohnrechtsverhandler Thomas Malloth (ÖVP) und Alexander Pawkowicz (FPÖ) wird gegenüber dem STANDARD beschwichtigt: Die Zusammenarbeit laufe ausgezeichnet, die österreichische EU-Ratspräsidentschaft verschlinge aber viele Ressourcen. Auch für Pawkowicz ist der 1. Jänner deshalb mittlerweile unrealistisch. Am Start des Mietrechtskonvents im kommenden Jahr will man aber festhalten.

Gebarungsverordnung in Begutachtung

Im nächsten parlamentarischen Bautenausschuss am 13. November wird voraussichtlich eher über das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) diskutiert. Bei der Sitzung wird nämlich die für das WGG zuständige Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) anwesend sein. Das WGG wurde zwar erst im Mai novelliert, im Gespräch ist aber, den Verkauf von Einfamilien- oder Reihenhäusern an die bisherigen Selbstnutzer zu erleichtern. So mancher hochrangige Vertreter der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft wünscht sich generell Änderungen bei der Mietkaufoption. Ob es hier zu baldigen Änderungen kommt, ist aber völlig offen.

Vonseiten des Wirtschaftsministeriums ist derzeit eine Änderung der Gebarungsrichtlinienverordnung in Begutachtung. Sie schafft u. a. neue Rahmenbedingungen für die fachliche Qualifikation von Aufsichtsräten und die Bezüge von Geschäftsführern gemeinnütziger Bauträger. (mapu, 5.10.2018)