Der Regisseur Paulus Manker.

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Wien – Paulus Manker formuliert gerne deftig, und das darf man im Fernsehen auch sehen. Dass der Theatermacher im Juli in der Talk-Sendung "Stöckl." die Regierungsmannschaft als "Dreckskerle" beschimpfte und der ORF das ausstrahlte, war kein Verstoß gegen das ORF-Gesetz, hat die Medienbehörde festgestellt. Dies ist dem der APA vorliegenden Bescheid zu entnehmen. Beschwert hatte sich die FPÖ.

Manker hatte in der Talkrunde wörtlich gesagt: "Und jetzt unter der Regierung ÖVP/FPÖ weiß man ja, dass das, dass das Dreckskerle sind und dass die ja auch nicht an die Regierung kommen, weil sie das Gemeinwohl verbessern wollen oder irgendwie für den Staat arbeiten. Die wollen ja nur Macht ausüben. Macht und Kontrolle und aufgrund ihrer Ämter und ihrer Funktionen können sie das." Weil der ORF das auch so auf Sendung brachte, sah die FPÖ das Objektivitätsgebot und die inhaltlichen Grundsätze im ORF-Gesetz verletzt.

Stöckl distanzierte sich

Die KommAustria schloss sich dieser Ansicht nicht an. Sie verwies darauf, dass der ORF die Äußerungen zwar ausgestrahlt, Moderatorin Barbara Stöckl sich aber in direkten Repliken distanziert habe. In ihren Abschiedsworten hatte sie sich "auch vielleicht für überschießende und, wie ich meine, unqualifizierte Beschimpfungen an diesem Tisch" entschuldigt. Der ORF erklärte im Verfahren, man habe sich dagegen entschieden, die Passage zu schneiden, "insbesondere, weil die ungeschnittene Fassung auch die Persönlichkeit von Paulus Manker aus Sicht der Redaktion authentisch darstelle", zitierte die Behörde aus der ORF-Stellungnahme. Überdies habe man sich nicht dem Vorwurf der Zensur aussetzen wollen.

Die KommAustria kam zu dem Schluss, dass Mankers Aussagen "nicht ohne einen inhaltlichen Kontext gefallen sind: Sie fielen vielmehr im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Paulus Manker mit der Kulturpolitik der Bundesregierung". Das Recht auf freie Meinungsäußerung gehe weit, die Grenzen der "vertretbaren Kritik" an Politikern seien weiter als bei Privatpersonen, blickte die Behörde zurück auf den als "Trottelurteil" bekannten Spruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Sie ging insgesamt "davon aus, dass im konkreten Fall das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht auf freie Meinungsäußerung" schwerer wiegen als "die Interessen der Beschwerdeführer" (also der FPÖ). Der ORF habe die Beschimpfung nicht ausgestrahlt, um die Regierung bloßzustellen, sondern als Beitrag zur politischen Debatte. Damit habe er sich innerhalb seines "nach der Rechtsprechung der österreichischen Höchstgerichte anerkannten erheblichen gestalterischen Spielraums" bewegt.

Gegen die Behördenentscheidung ist eine Berufung möglich, die Frist dafür beträgt vier Wochen. (APA, 5.10.2018)