Martin arbeitet für eine Baufirma in und um Wien. Seine Wochen laufen so ab: Am Sonntagabend fährt er von seinem Heimatort nahe Krakau mit dem Auto nach Wien. Unter der Woche stellt er Rigipswände in Wohnhäusern auf. In dieser Zeit schläft er in einer Dienstwohnung seines Arbeitgebers gemeinsam mit Kollegen. Am Donnerstagabend geht es für ihn wieder heimwärts zu seiner Frau und den beiden Kindern.

Angestellt ist Martin in Österreich seit sechs Jahren, erzählt er. Wie jeder inländische Dienstnehmer zahlt er von seinem Lohn Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Wird er krank, kann er ins Spital fahren und sich behandeln lassen. Doch beim Arbeitslosengeld endet die Gleichstellung. Sollte der polnische Bauarbeiter seinen Job verlieren, nützen ihm die jahrelangen Einzahlungen in Österreich nichts. Martin hätte nur in Polen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Der Wohnort entscheidet

Das hat gravierende Folgen für ihn. Er verdient in Österreich 2500 brutto pro Monat. Als Inländer stünden ihm 1150 Euro aus der Arbeitslosenversicherung zu plus rund 60 Euro für die Kinder. Hätte er seinen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Wien, auch. Da das aber nicht der Fall ist, hätte Martin in Polen Anspruch auf gerade einmal 193 Euro Arbeitslosengeld für drei Monate. Danach bekäme er noch einmal so lang 151 Euro.

In Österreich wurde zuletzt immer wieder über den "Export von Sozialleistungen" diskutiert. Die türkis-blaue Regierung plant, die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Angehörige zu begrenzen. Es sei unfair, wenn der Staat für Kinder in Rumänien genauso viel zahle wie für Kinder in Österreich, obwohl die heimischen Preise um ein Vielfaches höher seien, so das Argument.

Die Gewerkschaften beklagt ihrerseits, dass osteuropäische Arbeitnehmer im Inland zu Sozialdumping beitragen, weil sie oft nicht korrekt entlohnt und versichert werden. Österreichs Nachbarländer profitieren in der einen oder anderen Form von den hohen heimischen Sozialstandards: Das ist das Bild, das gezeichnet wird.

Ein Pendlerparadies

Ein anderes Phänomen findet in der Binnenwahrnehmung wenig Beachtung: Tausende Arbeitnehmer aus Ungarn, der Slowakei, Rumänien, Polen, Slowenien und Tschechien pendeln zur Arbeit nach Österreich, während sie ihren Hauptwohnsitz in der Heimat behalten. Manche, wie Martin, kehren wöchentlich heim. Andere täglich. Diese Beschäftigten und ihre Arbeitgeber zahlen in Österreich Versicherungsbeiträge.

Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerben die Betroffenen in Österreich dennoch nicht, ganz gleich, wie lange sie einzahlen. Eine STANDARD-Recherche zu diesem wenig beleuchteten Thema zeigt, dass unterm Strich Österreichs Sozialstaat davon klar profitieren dürfte. Es findet ein Transfer zugunsten der heimischen Arbeitslosenversicherung statt.

Besonders in der österreichischen Gastronomie arbeiten viele Beschäftigte aus Osteuropa.
Foto: Grubisch

Das Recht jedes EU-Bürgers, in einem anderen Land eine Arbeit aufzunehmen, zählt zu den Grundfreiheiten in der EU. Menschen verlegen dafür nicht immer ihren Lebensmittelpunkt. Besonders Wien, Niederösterreich und das Burgenland sind für Pendler aus Osteuropa gut erreichbar. Von Wien nach Krakau dauert es mit dem Auto viereinhalb Stunden.

Der kurzen geografischen Distanz steht eine große finanzielle Kluft gegenüber. Denn auch fast 15 Jahre nach der EU-Osterweiterung ist bei den Reallöhnen eine riesige Lücke geblieben. Der Bruttostundenlohn in Österreich ist fast fünfmal so hoch wie in Polen, viermal so hoch wie in Ungarn. Die Aussicht auf höheren Verdienst zieht viele an.

Schwierige Schätzung

Laut jüngsten Zahlen der Statistik Austria für das Jahr 2016 arbeiteten 115.000 Menschen aus Osteuropa in Österreich, ohne einen Hauptwohnsitz im Inland gehabt zu haben. In diesen Zahlen sind auch 24-Stunden-Pflegerinnen enthalten. Diese sind meist selbstständig und daher nicht arbeitslosenversichert. Wie viele der osteuropäischen Pendler wirklich arbeitslosenversichert sind, lässt sich nicht exakt sagen. Auch das zeigt, wie wenig beachtet das Thema bisher ist.

Laut dem Hauptverband der Sozialversicherungen waren es zuletzt 73.000 Menschen. Doch in dieser Zahl sind nur EU-Bürger enthalten, die ausschließlich einen Wohnsitz im Ausland haben. Viele Ungarn, Polen und Slowaken haben einen Nebenwohnsitz in Österreich. Das kann eine Dienstwohnung für einen Bauarbeiter wie bei Martin sein. Der Wert vom Hauptverband ist also zu klein. Die Zahl der sozialversicherten Pendler aus Osteuropa liegt also irgendwo zwischen 73.000 und 115.000. Die größte Gruppe sind Ungarn, dann folgen Slowaken und Tschechen.

Besonders unter Bauarbeitern ist ein Job in Österreich begehrt. In der Baubranche werden Mitarbeiter über den Winter auch gern arbeitslos gemeldet – und im Frühling wieder zurückgenommen.
Foto: APA

Eine EU-Verordnung legt fest, welche Arbeitslosenversicherung in welchem Land zuständig ist, sollte einer dieser sogenannten Grenzgänger seinen Job verlieren. Als Faustregel gilt, dass jener Staat verantwortlich ist, in dem der Betroffene seinen Lebensmittelpunkt hat. Pendelt ein Arbeitnehmer wöchentlich oder täglich über die Grenze nach Hause, ist das Ausland zuständig. Der Betroffene hat keinen Anspruch beim Arbeitsmarktservice (AMS).

Das Kennzeichen entscheidet

Auch wer unregelmäßig zurückkehrt, kann vom AMS abgelehnt werden: Bei der Beurteilung der Frage, wo der Lebensmittelpunkt ist, spielen mehrere Kriterien eine Rolle. Selbst woher das Autokennzeichen stammt und aus welchem Land der Handyvertrag ist, kann relevant sein.

Ist nicht das AMS in Österreich zuständig, können die Osteuropäer in ihren Heimatländern Arbeitslosengeld beantragen. Doch Letzteres ist immer mit deutlich niedrigeren Leistungen verbunden, wie STANDARD-Recherchen in den Sozialministerien in Warschau, Bukarest, Ljubljana, Budapest, Bratislava und Prag zeigen.

Die Grundprinzipien sind ähnlich. Wer für einen Mindestzeitraum versichert war, bekommt bei einem Jobverlust Unterstützung, und zwar meist einen Prozentsatz des vorherigen Einkommens.

Kaum mehr als 300 Euro in Ungarn

Doch in sämtlichen Ländern gibt es Höchstgrenzen für den Bezug. Weil das Lohnniveau im Osten so niedrig ist, wirkt sich das aus. In Ungarn gibt es Arbeitslosengeld für die Dauer von maximal drei Monaten. Der höchste erlaubte Bezug liegt bei umgerechnet 317 Euro. In Polen sind es 151 bis 200 Euro, im Regelfall ausbezahlt für maximal sechs Monate. In Rumänien ist der Bezug neun Monate lang möglich.

Das Arbeitslosengeld liegt aber bei nur 80 Euro. Wer länger als fünf Jahre gearbeitet hat, bekommt fünf Prozent des letzten Bruttogehalts als Zuschlag dazu. In Tschechien liegt der maximal erlaubte Bezug derzeit bei 650 Euro für fünf Monate.

Zum Vergleich: In Österreich stehen einem Arbeitslosen 55 Prozent seines letzten Nettobezuges zu, sofern Mindestbeitragsfristen erfüllt sind. Die Anspruchsdauer ist unterschiedlich, beträgt aber oft 30 Wochen, also rund sieben Monate. Der Höchstbeitrag, den das AMS auszahlt, liegt aktuell bei etwas mehr als 1600 Euro. Im Schnitt wurden vom AMS 2017 im Monat 960 Euro ausbezahlt.

Das ist alles immer noch über dem Wert in Slowenien und der Slowakei, auch wenn diese beiden Staaten Österreich nahekommen.

Interessant ist, dass das Arbeitslosengeld eine Versicherung und keine Sozialleistung ist. Sie wird also mit Beiträgen finanziert. Auszahlungen sollten zu Einzahlungen in Relation stehen. Und Versicherte haben in der Regel im Gegensatz zu einer Sozialleistung auch einen Rechtsanspruch auf Leistung.

Wer profitiert

Wie stark Österreich vom Status quo profitiert, lässt sich nur schwer schätzen. Untersuchungen dazu gibt es bisher nicht.

Für Dienstnehmer fallen für die Arbeitslosenversicherung drei Prozent Beitrag vom Bruttoeinkommen an. Wobei es Freigrenzen gibt, die zuletzt erst angehoben wurden. Die drei Prozent zum Beispiel gelten seit Juli 2018 erst über einem Einkommen von 1948 Euro. Wer mehr verdient, muss aber für sein gesamtes Einkommen drei Prozent Versicherung abführen. Polnische und ungarische Staatsbürger verdienen im Mittel in Österreich mehr als 2000 Euro Brutto. Bei Arbeitgebern ist der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung immer drei Prozent.

Im Schnitt fließen für einen ungarischen Staatsbürger, der in Österreich arbeitet, laut Zahlen des Hauptverbandes pro Monat 122 Euro in die Arbeitslosenversicherung.

Der Ausgleich

Das ergibt, je nachdem, ob man die weite oder enge Schätzung zur Zahl der Pendler nimmt, 4,4 bis 5,7 Millionen Euro an Beiträgen pro Monat. Im Jahr wären das 52 bis 68 Millionen Euro. Das ist freilich nur eine grobe Schätzung. Manche der Versicherten werden nicht das ganze Jahr über arbeiten.

Nun gibt es einen Ausgleich, auch das legt die EU fest: Österreich zahlt den übrigen Unionsländern für jeden Bürger, der sich im Ausland arbeitslos meldet, obwohl er zuvor in Österreich versichert war, etwas zu. Der Zuschuss ist regional begrenzt, und zwar mit etwa jenen Beträgen, die Arbeitslose im Ausland bekommen können. Ungarn erhielt im gesamten vergangenen Jahr 2,4 Millionen Euro. Die Rechnungen sind also recht komplex.

Fest steht: Ohne die Pendler einzubeziehen, lässt sich nicht sagen, welche Länder wie sehr von Sozialtransfers profitieren. (András Szigetvari, 6.10.2018)