Sarasota (Florida) – Die Causa um den 18-jährigen Oberösterreicher dem seitens des US-Staates Florida verbotener Sex mit einer 15-Jährigen vorgeworfen wurde, hat für den jungen Mann eine positive Wendung genommen: Die Staatsanwaltschaft von Sarasota, Florida, wird keine Anklage erheben. Das hat die Anwaltskanzlei, die den jungen Mann vertritt, am Freitag erfahren.

Freilassung nach Kaution

Er sei "von den Bedingungen der Freilassung auf Kaution befreit. Nach Rückgabe seines Reisepasses wird er nach Österreich ausreisen können", berichtete die Kanzlei Urban Thier & Federer.

"Wir als seine Rechtsanwälte freuen uns, dass es uns gelungen ist, die Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass es sich hier um eine echte Liebesbeziehung gehandelt hat und kein Verfolgungsinteresse des Staates Florida gegenüber" dem Mandanten bestehen sollte, schrieben die Anwälte in einer Stellungnahme an die APA.

Kennengelernt über Gamer-App

Kennengelernt hatten sich der Österreicher und die US-Amerikanerin über die App "Discord", die vor allem Gamer benutzen. Später unterhielten sie sich via Snapchat. Mehrere Monate chatteten sie, dann beschloss der Österreicher, die 15-Jährige zu besuchen. Die Jugendlichen trafen sich öfter – bis die Mutter des Mädchens sie vermisst meldete und die Polizei verständigte. Zum Zeitpunkt der Verhaftung war der Oberösterreicher mit seiner Freundin aus Florida in der von ihm gemieteten Wohnung.

Der 18-Jährige sei bei der Verhaftung sichtlich mitgenommen gewesen, berichteten damals lokale Medien. Bei einer ersten Anhörung erschien er mit Verletzungen im Gesicht vor dem Richter. Ein anderer Häftling habe ihn angegriffen, die Wachebeamten seien aber rasch eingeschritten, bestätigte man bei der Polizei in Sarasota County.

Schuld nicht bewusst

Laut Behördenangaben war sich der junge Österreicher seiner straffälligen Handlungen nicht bewusst. In Österreich wäre sein Verhalten nicht strafbar: Hat die jüngere Person das 14. Lebensjahr vollendet, ist aber noch nicht 16, wäre Strafbarkeit nur dann gegeben, wenn die ältere Person diese Überlegenheit ausspielt und die mangelnde Reife des Partners ausnutzt. Dafür gab es im Fall von Florida keine Hinweise. Geschlechtliche Handlungen sind ab dem zwölften Lebensjahr erlaubt, sofern der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre ausmacht.

Erleichterung in der Heimatgemeinde

Die Nachricht, dass in Florida gegen den 18-jährigen Leo S. keine Anklage erhoben wird, hat in seiner Heimatgemeinde Mitterkirchen im Machland (im Bezirk Perg) Erleichterung ausgelöst. "Wir freuen uns wahnsinnig", sagte Bürgermeister Herbert Froschauer am Samstagvormittag in einer ersten Reaktion zur APA. Er hoffe nun, dass die Familie Anfang nächster Woche nach Oberösterreich zurückkehren könne.

Er habe von der Einstellung des Verfahrens heute um 7.00 Uhr aus den Nachrichten erfahren. Reaktionen von Bürgern aus dem Ort seien aber bisher nur spärlich eingetroffen. "Das muss jetzt erst einmal durchsickern". Er habe den Eltern von Leo gleich am Morgen ein E-Mail geschrieben und gratuliert. "Ich gehe davon aus, dass sie den Rückflug buchen, sobald er seinen Reisepass zurückerhalten hat."

Für die Ankunft der Familie habe die Gemeinde keinerlei offizielle Aktivitäten geplant. "Es kommt ja kein Weltmeister heim." Zudem werde die Familie in den nächsten Tagen wohl noch Zeit zum Aufarbeiten des Vorgefallenen brauchen – und hoffentlich das schöne Herbstwetter genießen können. Froschauer bedankte sich am Samstag auch noch einmal bei allen Spendern, die dazu beigetragen haben, Geld für Leo zu sammeln. "Es sind 55.000 Euro zusammengekommen. Viele Überweisungen waren mit Mut machenden Kommentaren versehen." Was mit der Summe passiere, sei noch ungewiss. "Wir müssen nun einmal schauen, wie hoch die Anwaltskosten sind." (red, APA, 5.10.2018)