Das Handelsgericht Wien kritisierte 27 der 29 von der AK beanstandeten Klauseln.

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Der Pay-TV-Sender Sky hat Ärger vor Gericht. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat gegen 29 Vertragsbestimmungen des Anbieters wegen unzulässiger Geschäftspraktiken geklagt. Das Handelsgericht Wien hat den Konsumentenschützern nun in erster Instanz weitgehend recht gegeben.

Von den 29 beanstandeten Klauseln befand das Gericht 27 für gesetzeswidrig. Ebenso gab es einer Beanstandung des Telefonverkaufs von Fernsehabos statt.

Telefonabo, Bindefrist, Receiver-Rücksendung

Konkret war Sky davon ausgegangen, dass eine telefonische Zustimmung für den Abschluss eines TV-Pakets ausreichend ist. Allerdings sieht das Gesetz vor, dass auf diesem Wege geschlossene Vereinbarungen schriftlich vom Kunden bestätigt werden müssen.

Beanstandet wurde zudem die Kündigungsfrist nach Ablauf der Bindefrist für ältere Verträge mit AGB von Ende 2015. Dass bei nicht erfolgter Vertragsauflösung die Laufzeit gleich um zwölf Monate verlängert wird, sieht das Gericht als grobe Benachteiligung an.

Zuletzt hielt man auch die Regelung für die Rücksendung von Smartcard und Receiver für nicht haltbar. Hier sieht Sky vor, dass Kunden diese nach Ende des Vertrages auf eigenes Risiko und Kosten an das Unternehmen zurückschicken oder Schadenersatz leisten müssen.

Urteil nicht rechtskräftig

Die 27 beanstandeten Bestimmungen sind von Sky nach Ansicht des Handelsgerichts Wien nun zu ändern. Der Urteilsspruch ist jedoch nicht rechtskräftig.

Sky hat sich gegenüber dem STANDARD zum Urteil geäußert. Der Anbieter hat Berufung eingelegt und will nun das Urteil der zweiten Instanz abwarten. Inhaltlich wollte man keine Stellung beziehen, betont aber, man "orientiere sich bei (seinen) Handlungen seit jeher an den Erwartungen und Wünschen seiner Kunden". (gpi, 8.10.2018)

Update, 15.50 Uhr: Stellungnahme von Sky eingearbeitet.