Graz – Ab dem kommenden Montag müssen sich am Grazer Straflandesgericht zwölf Mitglieder des "Staatenbunds Österreich" verantworten. Ihnen werden unter anderem versuchte Bestimmung zum Hochverrat und Beteiligung an einer staatsfeindlichen Verbindung vorgeworfen. Unter den Beschuldigten ist auch die "Präsidentin" des Vereins, die sich nach wie vor in Untersuchungshaft befindet.

Selten vorkommende Delikte

Am 20. April 2017 wurden 26 Mitglieder des "Staatenbunds Österreich" festgenommen, nun stehen zwölf von ihnen vor Gericht und müssen sich wegen eher selten vorkommender Delikte verantworten. Das Verbrechen der versuchten Bestimmung zum Hochverrat liegt laut Staatsanwaltschaft deshalb vor, weil einige Angeklagte mehrmals versucht haben, Mitglieder des Bundesheers zu "Verhaftungen" auf der Grundlage von selbst ausgestellten Haftbefehlen zu bewegen. Ziel sei es gewesen, eine "militärische Übergangsregierung" zu bilden und dabei alle "Schlüsselpositionen" zu besetzen, wobei es mangels Mitwirkung der betreffenden Führungsoffiziere des Bundesheers sowie dessen Generalstabschefs beim Versuch blieb.

Das Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindungen wird allen zwölf Angeklagten vorgeworfen, weil der Verdacht besteht, die Beschuldigten hätten seit Oktober 2015 "Verbindungen, deren Zweck es war, auf gesetzwidrige Weise die Unabhängigkeit, die Staatsform oder eine verfassungsmäßige Einrichtung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu erschüttern", gepflegt, indem sie den "Staatenbund Österreich" im Oktober 2015 gründeten, der über 2.600 Mitglieder hatte.

"Haftbefehle" gegen Regierungsmitglieder

Die Anklagepunkte versuchte Bestimmung zur Nötigung der Regierung beziehungsweise von Mitgliedern der Regierung, versuchte Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt und versuchte Nötigung beziehen sich ebenfalls auf die vom "Staatenbund" ausgestellten Haftbefehle, die Mitglieder von Regierung, Behörden oder Banken betrafen. Den Betroffenen wurde mit Haftstrafen oder Schadenersatzforderungen gedroht, außerdem kündigte man die Eintragung in ein internationales Schuldenregister an.

Der Vorwurf des teilweise schweren und gewerbsmäßigen Betrugs wird gegen alle zwölf Angeklagten erhoben. Es geht um dubiose Geschäfte, mit denen der gesamte Betrieb finanziert wurde.

Dubiose Geschäfte mit Autokennzeichen

So wurden Nummerntafeln für Autos um 100 Euro verkauft. In diesem Preis war nach Angaben der Verkäufer alles eingeschlossen, auch die Versicherung, sämtliche Abgaben an den Staat würden in Zukunft entfallen. Dass diese Tafeln zu Polizeistrafen und Ärger bei Unfällen wegen Nichtversicherung führen könnten, verschwieg man den Abnehmern. Den Mitgliedern wurde auch eingeredet, dass das Grundbuch aufgelassen werde. Eine Eintragung in das – frei erfundene – "Landbuch" sollte da Abhilfe schaffen. Mit 100 Euro konnte man sich ein angebliches Recht auf seinen Besitz dauerhaft sichern, auch Exekutionen wären dadurch nicht möglich. Immerhin rund 50.000 Euro nahmen die Staatsverweigerer damit in eineinhalb Jahren ein.

Auf Hochverrat steht eine Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren, auf staatsfeindliche Verbindung sechs Monate bis fünf Jahre. Der Prozess ist zunächst bis 19. Dezember anberaumt, es wurden strenge Sicherheitsmaßnahmen angekündigt. (APA, 9.10.2018)