Rudolf Fußi rechtfertigte sich vor Gericht: Er sei "wahnsinnig sauer" gewesen.

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Wien – Rudolf Fußi steht gern im Mittelpunkt – so nutzte er den Gerichtssaal am Wiener Straflandesgericht, wo er am Dienstag als Angeklagter saß, auch als Bühne. Dem ehemaligen SPÖ-Berater wurde dort von der Staatsanwaltschaft Nötigung vorgeworfen. Theatralisch verteidigte sich Fußi und bediente sich auch Schmähs, die sonst eher in seinem Kabarettprogramm zu vermuten wären. Auch die Einvernahme der einzigen Zeugin, Anna J., kommentierte er deutlich mit Gesichtsausdrücken.

Im Akt liegen Kopien von 14 Whatsapp-Nachrichten, die Fußi am 5. Oktober 2017 an J. geschickt hat. J. arbeitete als Übersetzerin für den Politikberater Tal Silberstein, dessen Dienste die SPÖ im Nationalratswahlkampf des Vorjahres in Anspruch genommen hat – bis er in Israel festgenommen wurde. Wenig später gelangten interne Mails aus dem roten Wahlkampfteam an die Öffentlichkeit, auch solche, die Fußi geschrieben hatte.

"Die zerren dich durch die Arena"

Er verdächtigte bald die Übersetzerin, die Daten an die ÖVP oder einen ÖVP-nahen Berater verkauft zu haben – und setzte sie zehn Tage vor der Wahl schwer unter Druck: "Du bist die Einzige, die alle Mails bekommen hat. Glaub mir, so ein Leben willst nicht führen. Oder glaubst du, die Partei lässt dich in Ruhe, wenn Du sie versenkst? Die klagen Dich in Grund und Boden und zerren dich durch die Arena." Das brachte ihm eine Anzeige wegen Nötigung und das Verfahren am Dienstag ein.

Für Fußi sei "eine Welt zusammengebrochen", als er vom "Hochverrat" J.s erfahren hat, sagt er zu Richter Wolfgang Etl. Für ihn war aber klar, dass J. "wohl von jemandem extrem unter Druck gesetzt oder erpresst worden war". Deshalb habe er der Übersetzerin rechtliche Hilfe angeboten – und Geld, nämlich "das Doppelte" davon, was auch immer ihr für die Daten gegeben worden sei. "Ich wollte helfen, und natürlich war ich zornig."

J. bestreitet Datenweitergabe

Dass das die junge Frau in Unruhe versetzt hat, versteht Fußi: "Ein Bankräuber wäre auch beunruhigt, wenn die Polizei auf seinen Fersen ist." Es passe im Übrigen auch nicht mit ihrer Aussage zusammen, sie hätte auf die Whatsapp-Nachrichten nicht reagiert, weil sie ihre Ruhe wollte: "Warum gibt Anna J. dann den gesamten Whatsapp-Verlauf an die 'Kronen Zeitung' weiter?" Mit der "Krone" hat Fußi ohnehin ein Problem – denn meist sei dort "das Einzige, das echt ist, die Nackerte".

Als J. dann im Zeugenstand Platz nimmt, ist von der disziplinierten, selbstbewussten "Soldatin", als die sie Fußi beschrieben hat, nichts zu sehen. Mit dünner Stimme und teils unter Tränen schildert sie ihre Sicht der Dinge: Sie habe keine E-Mails weitergegeben oder verkauft. Weil Fußi sie aber schon zuvor auf Twitter öffentlich beschuldigt hat, habe sie "keinen Sinn darin gesehen, mich zu verteidigen".

"Situationsbedingte Unmutsäußerungen"

Das macht Richter Etl stutzig: Warum habe sie denn nicht bei der Suche nach dem wahren Übeltäter geholfen, um sich selbst zu entlasten? "Meine Schutzreaktion war, mich zurückzuziehen und nichts zu tun, das ich nicht muss", sagt J. Und wenn das so war, warum übergibt sie die Whatsapp-Nachrichten zwei Tage später der "Krone"? Um aufzuzeigen, mit welchen Methoden gearbeitet werde, erklärt sich die Zeugin. Später fragt sie angesichts der drängenden Nachfragen von Fußis Verteidigern: "Stehe ich hier zur Anklage, oder bin ich Zeugin?"

Richter Etl meldete jedenfalls erhebliche Zweifel an J.s Schilderungen an. Eindeutig war für das Gericht dagegen, dass es sich bei Fußis Nachrichten nicht um "konkrete Drohungen", nur "situationsbedingte Unmutsäußerungen" handelte – Freispruch. Die Staatsanwältin kündigte eine Berufung gegen das Urteil an, sie möchte die schriftliche Ausfertigung abwarten. (Sebastian Fellner, 9.10.2018)