"B......e 2016": Heinrich Mayr verwendet eine uralte Rebsorte.

Foto: Hersteller

Aus der Serie "Bürokratische Hürden für Winzer": Blatterle ist eine alte Südtiroler Weißweinsorte, die nur mehr eine Handvoll Winzer anbaut. So alt, dass man sie von offizieller Seite nicht mehr als "klassifizierte Rebsorte" einstuft.

Freilich gibt es Ausnahmebestimmungen, etwa wenn man sie zu Testzwecken oder für wissenschaftliche Untersuchungen verwendet. Will man Blatterle aber als Qualitätswein abfüllen, darf man nicht mehr draufschreiben, was eigentlich drinnen ist. Gilt die Sorte etwa als ungenießbar oder gar gesundheitsschädigend? Mitnichten, sie ist einfach nur alt. So weit, so absurd.

Heinrich Mayr vom Nusserhof weiß sich zu helfen und verklausuliert den Namen einfach. Dafür wird er schikaniert. Aber Mayr ist Kummer gewöhnt: Sein Großvater hatte einst den Eid auf Adolf Hitler verweigert und wurde hingerichtet. Später sollte der Hof im Zuge der Stadterweiterung Bozens abgerissen werden – jetzt steht er unter Schutz.

Der "B......e 2016" ist jedenfalls ein hinreißend guter Wein, mit genügend Säure und dezenter Frucht, der von biologisch bewirtschafteten Weinbergen kommt. Nur Blatterle darf er halt nicht heißen. (Christina Fieber, RONDO, 2.11.2018)

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