Trotz gültiger Konvention: Forststraßen oder Zufahrten in Naturgebiete werden ohne Beteiligung von NGOs verhandelt.

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Salzburg – Es geht um die Bewilligung von Forststraßen oder um Abschusspläne für geschützte Tiere. Bei all diesen Behördenverfahren sollten anerkannte Nicht-Regierungsorganisationen (NGO) wie etwa der Alpenverein oder Naturschutzbund Parteienstellung haben. Das sieht zumindest eine 1998 in der dänischen Stadt Aarhus unterzeichnete internationale Konvention vor. Österreich hat diese 2005 ratifiziert.

Der Bund hat die Aarhus-Konvention in einigen Bereichen auch in Gesetze gegossen. Beispielsweise bei der Beteiligung von NGOs bei Umweltverträglichkeitsprüfungen. Eine Beteiligung, die nach jüngsten Plänen der Bundesregierung aber an Bedingungen wie etwa die Offenlegung der Mitgliederliste gebunden werden soll.

Vertragsverletzungsverfahren

Viele Zuständigkeiten sind freilich Ländersache. Das Jagdrecht oder der Naturschutz. In keinem Bundesland sei die Aarhus-Konvention in die Gesetze eingeflossen, kritisieren die Vertreter der NGOs. Vonseiten der EU, die die Konvention ebenfalls ratifiziert hat, laufe deshalb seit 2014 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich. Wohl auch mit Blick auf den restriktiven Kurs von ÖVP und FPÖ auf Bundesebene beginnen die NGOs nun Druck zu machen. Sie urgieren eine rasche Umsetzung der Konvention.

Dass dabei ein bürokratisches Verfahrensmonster entstehe, sei übrigens nicht zu befürchten, meint der Salzburger Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener. Bei jährlich rund eintausend Naturschutzverfahren im Land bewege sich die Zahl strittiger Verfahren "im Promillebereich". Dass die Umweltorganisationen eingebunden seien, helfe aus Sicht der NGOs übrigens auch den Projektbetreibern. Sie erhalten Rechtssicherheit, weil so spätere Einsprüche und Klagen vermieden werden könnten.

Länder warten ab

"Jedes Bundesland wartet ab, bis ein anderes beginnt", kritisiert Hannes Augustin, vom Naturschutzbund Salzburg. Ein Standard-Rundruf bestätigt das. Man arbeite daran, wolle sich aber mit den anderen Ländern abstimmen, heißt es in Salzburg. Im Büro der stellvertretenden Tiroler Landeshauptfrau Ingrid Felipe (Grüne) beobachtet man ebenfalls, was die anderen Bundesländer in Sachen Aarhus vorbereiten. Derzeit warte man auf einen Vorschlag aus Vorarlberg. Dort wiederum sagt man, über die Umsetzung des Abkommens werde in schwarz-grünen Koalition noch diskutiert. Auch der Umweltanwalt des Burgenlands ortet "Luft nach oben".

Der steirische Landesrat Anton Lang (SPÖ ) erinnert, dass vor über drei Jahren zur Umsetzung der Konvention eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe und eine Länderarbeitsgruppe eingerichtet worden seien. "Die Umsetzung hängt wesentlich von der Umsetzung auf Bundesebene ab, um innerstaatlich eine weitestgehend einheitliche Form gewährleisten zu können", sagt er. Begutachtung und Behandlung im Landtag stünden aber "unmittelbar bevor." (ars, jub, mue, neu, wei, 10.10.2018)