Bild nicht mehr verfügbar.

Abtreibung? "Das ist so, als ob man einen Killer anheuern würde, um ein Problem zu lösen", meint der Papst.

Foto: Reuters/Gentile

Abtreibungen seien das Resultat einer "in sich widersprüchlichen Denkweise", erklärte Papst Franziskus am Mittwoch. Um die Tötung ungeborenen Lebens zu rechtfertigen, berufe man sich auf den "Schutz anderer Rechte". Aber wie könne eine Tat, die unschuldiges und wehrloses Leben in seinem Entstehen unterdrücke, therapeutisch, vernünftig oder auch nur menschlich sein? "Man darf kein menschliches Leben beenden, auch kein kleines, um ein Problem zu lösen. Das ist so, als ob man einen Killer anheuern würde, um ein Problem zu lösen", betonte der Papst.

In seiner Rede, die dem Gebot "Du sollst nicht töten" gewidmet war, sprach Franziskus auch über die Abtreibung behinderter und schwerbehinderter Kinder. Das Annehmen dieser Kinder sei eine Kampfansage an den Individualismus. In diesen "dramatischen Fällen" bräuchten die Eltern "echte Nähe, echte Solidarität, um der Realität ins Auge zu sehen und die verständlichen Ängste zu überwinden". Stattdessen hörten sie oft den Ratschlag, die Schwangerschaft zu unterbrechen. Alle Menschen, auch behinderte Kinder oder alte, auf Hilfe angewiesene Personen, seien "nicht Probleme, sondern Geschenke Gottes", die den Menschen aus seinem Egoismus herauszögen und ihn in der Liebe wachsen ließen.

Gegen Gentests im Mutterleib

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Franziskus scharf gegen Abtreibungen wendet. Im Juni hatte er für Aufregung gesorgt, als er den Schwangerschaftsabbruch mit dem Euthanasie-Programm der Nazis verglich. Dabei hatte er sich auch gegen Gentests im Mutterleib ausgesprochen, die viele Mütter dazu bringen würden, ihr voraussichtlich behindertes Kind abzutreiben. Man müsse die Kinder so nehmen, "wie der Herrgott sie uns gibt".

Abtreibungen waren bis vor wenigen Jahrzehnten in den meisten europäischen Ländern verboten; heute kennen nur noch der Vatikan und Malta entsprechende Gesetze. Zuletzt ist das Abtreibungsverbot im katholischen Irland gefallen, als im Mai 2018 zwei von drei Stimmberechtigten in einer Volksabstimmung für die Aufhebung des entsprechenden Verfassungsgrundsatzes stimmten. (Dominik Straub aus Rom, 10.10.2018)