Wien – Ein "umfassendes Sicherheitspaket" wurde Dienstagmorgen in Wien von Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) und Polizeipräsident Gerhard Pürstl präsentiert. Es betrifft – das sollen zwei Beißkörbe auf dem Tisch verdeutlichen – Hunde und diejenigen, die mit ihnen Gassi gehen.

Hundehalter werden künftig schärfe Gesetze einhalten müssen.
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Anlass dafür ist der Todesfall eines einjährigen Kindes, das an den Folgen eines Rottweilerbisses starb. Die Hundehalterin hatte 1,4 Promille Alkohol im Blut. Sima zeigte sich "tief betroffen" und verschärft daher das Wiener Tierhaltegesetz. Es war schon vor dieser zwölften Novelle das strengste österreichweit.

Noch heuer führt die Stadt eine Alkoholobergrenze für die Führer sogenannter Listenhunde ein, also bestimmter Rassen, die in Wien als besonders gefährlich eingestuft werden. Darunter fallen zwölf Rassen, etwa Bullterrier, Mastiff und Rottweiler.

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Wer mehr als 0,5 Promille hat oder unter Drogeneinfluss steht, wenn er einen sogenannten "Kampfhund" führt, dem drohen mindestens 1000 Euro Strafe. Für Autofahrer, die zwischen 0,5 und 0,8 Promille im Blut haben, gilt ein Strafrahmen von 300 bis 3700 Euro.

Maulkorbpflicht für Kampfhunde

Neu im Gesetz ist zudem eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht für Listenhunde. Die einzige Ausnahme: eingezäunte Hundezonen. Beim ersten Verstoß gegen die Maulkorbpflicht drohen 200 Euro Strafe und sechs Stunden Hundetraining, beim zweiten muss der Hundeführerschein wiederholt werden – er ist Pflicht für alle Listenhundebesitzer. Beim dritten Vergehen wird das Tier dem Halter abgenommen.

Regelungen wie diese waren implizit bereits im aktuellen Tierhaltegesetz. Darin heißt es, Tiere wären so zu halten, dass sie keine Menschen gefährden und: "An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein."

Vor einer Woche befragte DER STANDARD Hundebesitzer auf der Praterwiese zu strengeren Gesetzen
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Zucht wird verboten

Neu ist allerdings ein geplanter Passus zur Zucht von Listenhunden. Sie wird nach einer einjährigen Übergangsfrist in Wien verboten. Georg Sticha, der Leiter des Hundeausbildungs- und Problemhunde-Therapiezentrums "Top Dog", sagt: "Hier wird etwas in Erwägung gezogen, das einem kynologischen Genozid gleichkommt", und meint damit die Auslöschung gesamter Rassen. Aus dem Büro der Stadträtin heißt es dazu, man wolle schlicht ein klares Signal setzen, "welche Zucht wir hier in Wien nicht wollen". Haltung und Kauf von Listenhunden bleiben weiterhin erlaubt.

Schon vor der Veröffentlichung der Gesetzesverschärfung verlangte Sticha, auch im Verein "Österreichs Rottweilerklub", eine Beißkorbpflicht für alle Hunde, egal ob sie auf einer Liste stehen oder nicht. Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten schreibt in einer Aussendung: "Der Rassetyp bedeutet nicht automatisch, dass ein Hund gefährlich ist."

Erst am Sonntag wurde ein zweijähriges Mädchen von einem Dackel schwer verletzt. Vier Pfoten fordert vermehrte Aufklärung und schreibt, mit der Novelle sei man "den einfachen Weg gegangen, der vor allem Wähler rasch zufriedenstellen soll." Auch der Wiener Tierschutzverein äußert sich gegen "Rasselisten".

Novellierung des Tierhaltegesetz noch heuer

Auch die Strafvollzugsdauer soll mit der Gesetzesnovelle vorangetrieben werden. "Die Polizei kann in Zukunft vorab selbst über die mangelnde Vertrauenswürdigkeit eines Tierhalters entscheiden", sagt Polizeipräsident Pürstl bei der Präsentation des Sicherheitspakets. Erst wenn im Strafverfahren ein anderes Ergebnis festgestellt wird, wird die Entscheidung angepasst.

Zusätzlich dazu wird im neuen Gesetz der Begriff "Tierhalteverbot" enger gefasst und die Hundeführerschein-Prüfung erschwert: Der Praxisteil soll erweitert werden, Prüfer bekommen vermehrte Kompetenzen. Außerdem muss der Schein alle zwei Jahre neu gemacht werden. Die Besitzer "bissiger Hunde", also jener Tiere, die bereits jemanden verletzt haben, müssen in Zukunft zehn Stunden Training bei einem tierschutzqualifizierten Hundetrainer und ebenfalls einen behördlichen Hundeführerschein absolvieren.

Am 25. Oktober soll der Gesetzesvorschlag im Wiener Landtag beschlossen werden. Einige Teile – jene, für die die Polizei zuständig ist – brauchen die Zustimmung des Bundes. Das gesamte Paket will man noch dieses Jahr umsetzen. (Gabriele Scherndl, 10.10.2018)