Moskau – Die unter dem Verdacht tätlicher Angriffe stehenden russischen Fußball-Nationalspieler Alexander Kokorin und Pawel Mamajew sind am Mittwoch in Polizeigewahrsam genommen worden. Gegen sie wurde laut Polizei-Angaben eine Untersuchung eingeleitet. Das Duo soll u.a. in einem Cafe im Zentrum Moskaus mehrere Menschen sowie auf offener Straße einen Mann angegriffen und verletzt haben.

Die Szenen wurden von einer Videoüberwachungskamera festgehalten, das Filmmaterial wurde von nationalen Medien verbreitet. Der Zwischenfall hat sowohl in der Bevölkerung als auch im Kreml Empörung ausgelöst. Die Aufnahmen zeigen einen auf der Straße von einer Gruppe von Leuten geschlagenen und getretenen Mann. Kokorin und Mamajew sollen ebenso beteiligt gewesen sein wie davor im Cafe.

Beide Sportler stellten sich laut russischen Medienberichten freiwillig den Ermittlern. Mamajew vom FK Krasnodar und Kokorin von Zenit St. Petersburg war angedroht worden, dass nach ihnen gesucht werde, sollten sie der polizeilichen Vorladung nicht nachkommen. Sie wurden wegen Hooliganismus für 48 Stunden in Gewahrsam genommen, worauf bis zu sieben Jahre Gefängnis stehen.

Unklar war, ob beide Spieler in Untersuchungshaft kommen. Darüber könnte möglicherweise am Donnerstag entschieden werden. Russlands Sportminister Pawel Kolobkow hatte am Dienstag mit der ganzen Strenge des Gesetzes gedroht. Kokorin ist 48-facher Nationalspieler, Majajew 15-facher.

Russische Liga fordert Sperre auf Lebenszeit

Die russische Liga (RPL) hat indes für Russland eine Suspendierung der beiden Akteure auf Lebenszeit gefordert. "So eine Sache ist in unserem Fußball ungewöhnlich", erklärte RPL-Sprecher Sergej Alexsejew. "Die Liga hat das russische Ethik-Komitee aufgefordert, eine Suspendierung auf Lebenszeit zu verhängen."

Von Zenit St. Petersburg hieß es, dass das Ausmaß der Bestrafung von Clubseite gegen Kokorin überlegt werde. Noch warte man auf eine offizielle Stellungnahme der Behörden. Mamajew war von Krasnodar schon am Dienstag suspendiert worden. Nun betonte man, dass derartiges Verhalten die Grundlage sei, den Vertrag aufzulösen. (APA, 10.10.2018)