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Die Betreiber sehen im Datenabgriff des BND mehrere Gesetzesverstöße.

Foto: Reuters

Der Rechtsstreit um das Abzapfen von Daten aus dem Frankfurter Internet-Knoten De-Cix durch den deutschen Bundesnachrichtendienst (BND) geht in die nächste Runde. Der Betreiber des nach Verkehrsaufkommen größten Internet-Knotenpunktes der Welt reichte nach Angaben von Donnerstag Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Praxis der strategischen Fernmeldeüberwachung ein.

Anlasslose Überwachung

Der Nachrichtendienst zapft aus dem Knotenpunkt seit Jahren zu Aufklärungszwecken in großem Stil Daten ab. Dabei erhält der BND Daten nicht nur aufgrund eines konkreten Tatverdachts, sondern anlasslos im Zuge der strategischen Fernmeldeüberwachung. Nach Auffassung des Unternehmens verstößt die Ausleitung der Daten gegen Artikel 10 des Grundgesetzes (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis).

Ende Mai hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Klage von De-Cix gegen den BND abgewiesen. Der Betreiber könne verpflichtet werden, bei der Fernmeldeüberwachung durch den BND mitzuwirken, urteilte der 6. Senat. Der Geheimdienst sei berechtigt, auf Anordnung des deutschen Innenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen, befand das Gericht.

Empörung über Urteil

"Die Entscheidung der Klageabweisung durch das Bundesverwaltungsgericht ohne jede inhaltliche Prüfung ist für uns rechtlich nicht hinnehmbar", begründete Klaus Landefeld, Aufsichtsrat der De-Cix Group AG, den Gang nach Karlsruhe. "Die mit unserer Klage umfassend vorgebrachten und dargelegten Verstöße gegen das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis wurden durch das Bundesverwaltungsgericht aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen im Verfahren nicht einmal behandelt." (APA, 11.10.2018)