Das Landgericht Gießen wies die Berufung der Ärztin Kristina Hänel am Freitag ab.

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Gießen – Das umstrittene Urteil im Streit über das Abtreibungsrecht in Deutschland ist bestätigt worden. Das Landgericht Gießen (Hessen) wies die Berufung der Ärztin Kristina Hänel ab, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Die Allgemeinmedizinerin aus Gießen hatte Rechtsmittel gegen ein Urteil des Amtsgerichts eingelegt, das sie vor knapp einem Jahr zu 6.000 Euro Strafe verurteilt hatte. In dem Urteil hatte es geheißen, Hänel werbe auf ihrer Homepage für Schwangerschaftsabbrüche, was gegen den Paragrafen 219a des deutschen Strafgesetzbuchs verstoße. Das Gesetz verbietet das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen.

Hänels Anwalt hatte in seinem Plädoyer vor dem Landgericht den Paragrafen 219a in seiner jetzigen Form als verfassungswidrig bezeichnet, da er die Berufsfreiheit von Ärzten und das Informationsrecht der schwangeren Frauen verletze. Der Anwalt hatte für den Fall einer Verurteilung bereits angekündigt, die nächste Instanz anrufen zu wollen. (APA, 12.10.2018)