Den Angeklagten wird unter anderem versuchte Bestimmung zum Hochverrat und Beteiligung an einer staatsfeindlichen Verbindung vorgeworfen.

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Graz – Im Grazer Straflandesgericht hat am Montag der Prozess gegen 14 Mitglieder des "Staatenbunds Österreich" ordnungsgemäß, wenn auch mit vielen Zwischenrufen begonnen. Die Angeklagten müssen sich unter anderem wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat vor dem Geschworenensenat verantworten. Der Staatsanwalt bezeichnete die Präsidentin des Vereins als "gefährlichste Hasspredigerin Österreichs".

Die Sicherheitsvorkehrungen waren streng, doch im Gerichtsgebäude blieb alles ruhig, es waren nur wenig Sympathisanten der Angeklagten erschienen. Schon während der Überprüfung der Personalien der Beschuldigten spielten sich kuriose Szenen ab. Die Verdächtigen gingen nicht nur nicht auf die Fragen der Richterin ein, sondern sprachen auch noch von "Personenstandsfälschung" und wollten immer wieder lange Reden halten. Die Richterin blieb unbeeindruckt und fertigte alle kurz und höflich ab.

Nichts Neues

Die Ruhe war nur von kurzer Dauer und hielt kaum bis zu Beginn des Eröffnungsvortrags des Anklägers. "Sie sind teilweise noch immer so in ihrer Ideologie gefangen, dass sie sich nicht einmal vor Gericht zusammenreißen können", bemerkte der Staatsanwalt zu den dauernden Zwischenrufen. Dann begann er, den Geschworenen zu erläutern, dass der "Staatenbund" nichts Neues sei, sondern Ähnlichkeiten mit den Reichsbürgern in Deutschland aufweise.

Der Staatsanwalt verglich auch die Terrororganisation Islamischer Staat mit dem "Staatenbund". Mit ihrer ständigen Äußerung, sie seien "der lebendige Mensch aus Fleisch und Blut, heben sie sich aus der staatlichen Ordnung heraus" und seien der Überzeugung, "alle anderen gehören eingesperrt". Immerhin hätten sie mit ihren Ideen "2.700 Menschen in Österreich hinter sich geschart", gab der Ankläger zu bedenken. Er bezeichnete die Präsidentin des Vereins als "eine der führenden Hasspredigerinnen Österreichs".

Die Staatsverweigerer hatten laut Anklage vor, "ein eigenes Staatsgefüge nach ihren Vorstellungen zu errichten". Um das zu erreichen, wollten sie das Militär dazu bringen, für sie zu arbeiten, um eine eigene Regierung zu installieren. "Das war kein Faschingsscherz von denen", unterstrich der Staatsanwalt die Ernsthaftigkeit der Pläne, eine "Übergangsregierung" mithilfe von Militärgewalt zu erwirken. Als das nicht glückte, schrieb die Präsidentin einen Brief an Wladimir Putin und bat ihn, in Österreich einzumarschieren und ihr dann die Macht zu übergeben, beschrieb der Ankläger.

In Bezug auf den Vorwurf des schweren Betrugs schilderte der Staatsanwalt, wie tausende Euro mit dem Verkauf von Fantasieurkunden für die Organisation des "Staatenbunds" sowie teilweise auch zur persönlichen Bereicherung mancher Angeklagter lukriert wurden. Angeboten wurden Autokennzeichen, "Gewerbescheine" und "Landbucheintragungen". Stets wurde den Käufern versichert, dass sie mit dem Erwerb die bisherige Kfz-Haftpflicht, Steuerabgaben und dergleichen nicht mehr leisten müssen. Viele meldeten tatsächlich ihre Fahrzeuge ab und legten den echten Gewerbeschein zurück.

Praktisch schuldenfrei

Allein mit den "Landbucheintragungen", angelehnt an das Grundbuch – mit dem man um sein Grundstück gebracht werde, weil es angeblich von der EU gelöscht werde –, nahm der "Staatenbund" 37.000 Euro innerhalb von fünf Monaten ein, sagte der Staatsanwalt. "Das Tolle war, im Landbuch waren keine Pfandrechte mehr enthalten – man war praktisch schuldenfrei. Und die Leute glaubten das."

Nach dem Staatsanwalt war der Verteidiger der Präsidentin des "Staatenbunds Österreich" am Wort. Er ersuchte die Geschworenen, nur die tatsächlichen Handlungen der Angeklagten zu beurteilen, denn "wollen kann man viel". Er betonte in seinem knapp zehnminütigen Plädoyer: "Wir sitzen nicht zu Gericht über eine jihadistische Vereinigung." Die Laienrichter sollten sich "auf den Staatenbund konzentrieren" und nicht auf die als Vergleich erwähnten ähnlichen Vereinigungen in Amerika oder Deutschland. Das Delikt "Versuchte Bestimmung zum Hochverrat", das einigen Beschuldigten vorgeworfen wird, sei "noch nie in einem österreichischen Verfahren vorgekommen". Dieses Gesetz diene dazu, "Staatsstreiche hintanzuhalten", während "diese Menschen nur ein etwas verqueres Gedankengut" hätten.

Der Prozess wird am Dienstag mit den Plädoyers weiterer Verteidiger fortgesetzt. (APA, 15.10.2018)