Los Angeles – US-Präsident Donald Trump hat in den juristischen Auseinandersetzungen mit Pornodarstellerin Stormy Daniels einen Erfolg erzielt. Ein Richter in Los Angeles wies am Montag eine Verleumdungsklage der Darstellerin gegen den Präsidenten zurück. Ein Tweet Trumps über Daniels sei durch die Redefreiheit gedeckt, erklärte Richter S. James Otero.

Trump hatte im April auf Twitter Angaben der Pornodarstellerin zurückgewiesen, dass sie durch Androhung von Gewalt davon habe abgehalten werden sollen, über ihr angebliches sexuelles Abenteuer mit Trump zu sprechen. Eine Phantomzeichnung des Mannes, der Daniels bedroht haben soll, sei "totaler Beschiss", schrieb der US-Präsident. Das Porträt zeige einen "inexistenten Mann".

Klage abgewiesen

Stormy Daniels, die mit bürgerlichem Namen Stephanie Clifford heißt, sah sich durch den Tweet öffentlich verleumdet und zog vor Gericht. Richter Otero wies ihre Klage nun zurück. Bei dem Tweet handle es sich um eine "rhetorische Übertreibung", wie sie im politischen und öffentlichen Diskurs in den USA üblich sei. Das sei durch den ersten Zusatzartikel zur Verfassung gedeckt, der unter anderem die Redefreiheit garantiert. Der Richter verurteilte Daniels außerdem dazu, Trumps Anwaltskosten zu übernehmen.

Schweigevereinbarung

Die Pornodarstellerin hatte nach eigenen Angaben 2006 eine Affäre mit Trump. Wenige Tage vor der Präsidentschaftswahl 2016 unterzeichnete sie eine Vereinbarung mit Trumps Anwalt Michael Cohen, in der sie sich verpflichtete, das angebliche Abenteuer nicht auszuplaudern. Im Gegenzug zahlte Cohen ihr 130.000 Dollar. Clifford will aus der Schweigevereinbarung aussteigen und ist deswegen vor Gericht gezogen.

Das Weiße Haus hat die Affäre wiederholt dementiert. Trump hatte zunächst bestritten, von der Überweisung gewusst zu haben. Später räumte er aber ein, er habe seinem Anwalt das Geld erstattet. (APA, 16.10.2018)