Linz/Wels – Die Rechtsanwaltskammer Oberösterreich hat einen Kollegen aus Wels verurteilt, nachdem dieser in einer öffentlichen Verhandlung die Existenz von Gaskammern im KZ Mauthausen geleugnet hatte. Er erhielt eine Strafe von 10.000 Euro wegen Verletzung der Berufspflichten und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, berichten die "Salzburger Nachrichten" vom Donnerstag.

Der Anwalt hatte im März 2016 als Pflichtverteidiger einen wegen Hasspostings angeklagten Mann vertreten. Im Schlussplädoyer sagte er: "Es ist strittig, ob in Mauthausen Vergasungen und Verbrennungen stattgefunden haben. Was man seinerzeit in Mauthausen zu Gesicht bekommen hat, ist eine sogenannte Gaskammer, die nachträglich eingebaut wurde. Unbekannt ist, ob dort jemals eine Gaskammer vorhanden war."

Keine Anklage nach "Ersuchen" des Weisungsrats

Die Staatsanwaltschaft Wels leitete danach Ermittlungen gegen den Rechtsanwalt ein und wollte auch Anklage erheben. Nach einem entsprechenden "Ersuchen" des Weisungsrats machte sie dann aber einen Rückzieher. Der Rechtsanwalt habe die Interessen seines Mandaten wahren wollen und dabei über das Ziel hinausgeschossen. Er habe ein oder zwei Sätze gesagt, die historisch falsch seien, aber nicht den Holocaust an sich geleugnet, lautete die offizielle Begründung.

Was übrig blieb, war eine Verwaltungsstrafe von 250 Euro wegen Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts. Das bekämpfte der Anwalt bis zum Verfassungsgerichtshof, blitzte aber damit ab.

Urteil nach dem Disziplinarstatut

Aber auch die eigene Standesvertretung befasste sich mit dem Fall: Die Rechtsanwaltskammer Oberösterreich verurteilte den Kollegen nach dem Disziplinarstatut in nichtöffentlicher Sitzung zu 10.000 Euro. Das Urteil erging bereits vor Monaten und ist rechtskräftig – der Oberste Gerichtshof hat die Entscheidung bestätigt. Einem Antrag des Kammeranwalts, dem Kollegen die Ausübung seines Berufs für eine gewisse Zeit zu untersagen, wurde hingegen nicht stattgegeben. Der Verurteilte soll die unüblich hohe Strafe auch bereits an die Standesvertretung überwiesen haben.

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Oberösterreich, Franz Mittendorfer, räumte gegenüber der Zeitung lediglich eine Verurteilung ein. "Das Strafausmaß ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Es hat schon seinen Sinn, dass die Disziplinaraufsicht nicht öffentlich abgehandelt wird." Wolfgang Moringer, der Verteidiger des Beschuldigten, gab deshalb ebenfalls keinen Kommentar ab; er sei aufgrund seiner beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung gar nicht befugt, sich dazu zu äußern.

Die Zeitung zitierte dennoch aus der Begründung des Urteils: "Die beispiellose Besonderheit dieses Themas ist einem Rechtsanwalt bekannt, deren nicht vollständige Durchdringung – vor allem bei Übernahme einer Verteidigung eines nach dem Verbotsgesetz Angeklagten – grob fahrlässig." Die Strafe erachtete das Disziplinargericht auch in dieser Höhe als angemessen: "Zu Recht wurde der für das Ansehen der Rechtsanwaltschaft abträgliche hohe Erfolgsunwert berücksichtigt. Die damit für den Stand durch die öffentliche Wahrnehmung verbundenen Nachteile hätte der Kollege durch vorsichtigere Wortwahl vermeiden können." (red, APA, 18.10.2018)