Namensschilder an Klingeln und Postkästen sind laut EU doch nicht verboten.

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Brüssel/Wien – Die EU-Kommission hat Medienberichte dementiert, wonach die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Namensschilder an Klingeln und Postkästen verbietet. Die EU-Verordnung reguliere diesen Bereich nicht, sagte ein Kommissionssprecher am Donnerstag. Sie verlange auch nicht, dass Namen von Klingeln und Postkästen entfernt werden. Anderslautende Behauptungen seien "einfach falsch".

Zuständig für die Auslegung der DSGVO seien die nationalen Datenschutzbehörden. In Wien war die Debatte durch die Beschwerde eines Gemeindebaumieters über seinen Namen an der Gegensprechanlage entstanden. Wiener Wohnen kündigte deshalb vergangene Woche an, bis Jahresende die Namensschilder bei allen rund 2.000 Gemeindebauten durch neutrale Bezeichnungen mit Top-Nummern zu ersetzen. Die für Datenschutz zuständige Magistratsabteilung 63 gelangte nämlich zur Erkenntnis, dass die Verbindung von Nachname und Türnummer gegen die DSGVO verstoße.

Wiener Wohnen bleibt bei Austausch

Wiener Wohnen setzt trotz Entwarnung der EU-Kommission den Austausch der Namensschilder durch Top-Nummern auf den Klingelbrettern der Gemeindebauten fort. "Es stimmt, es ist nicht explizit verboten, aber wir brauchen trotzdem die Zustimmung der Mieter, dass wir die Daten verarbeiten dürfen, und die haben wir nicht", begründete ein Sprecher das Vorgehen am Donnerstag.

Diese Pflicht zur Geheimhaltung betrifft nach Überzeugung österreichischer Datenschützer auch private Vermieter und Genossenschaften. Die Arge Daten wies darauf hin, dass das Verbot der Kenntlichmachung ohnehin schon seit 1980 bestehe. Seit Mai 2018 seien jedoch die Sanktionsmöglichkeiten verschärft worden. (APA, 18.10.2018)