Die deutsche Polizei soll nicht mehr ungefragt Demo-Teilnehmer fotografieren, fordern zwei Kläger

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Was darf die Polizei in sozialen Medien publizieren? Mit dieser Frage beschäftigt sich nun das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Auslöser ist eine Klage zweier Demoteilnehmer, die gegen die Veröffentlichung eines Fotos vorgehen. Das Bild zeigt eine antifaschistische Demonstration, wobei Teilnehmer identifizierbar sind. Es wurde von der Essener Polizei ins Netz gestellt.

Verletzung der Persönlichkeitsrechte

Für die Demoteilnehmer ist das eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Die Polizei hält dagegen, dass man "nur mit der Lupe" Menschen erkenne und das Foto der Öffentlichkeitsarbeit und somit der Information gedient habe. So wurde damit ein "Bürgertelefon" beworben, bei dem Nachfragen über die Demo und etwaige Verkehrsbehinderungen beantwortet wurden.

Abschreckung

Den Klägern geht es allerdings um mehr als die Veröffentlichung selbst. Sie bemängeln, dass das Filmen und Fotografieren von Demos durch die Polizei "abschreckend" wirke und das Versammlungsrecht einschränke. Am Dienstag wird der Fall verhandelt, dann soll auch schon ein Urteil folgen. (red, 21.10.2018)