Ein neuer Deal könnte das Wienwert-Insolvenzverfahren beeinflussen.

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Wien – Der Chef der im Frühjahr pleitegegangenen Immobiliengesellschaft Wienwert beziehungsweise WW Holding, Stefan Gruze, hat vor kurzem einen guten Deal gemacht. Gruze (konkret: die Attemsgasse 4 Projektgesellschaft in Gründung, die der Stefan Gruze GmbH und der Marius Moser Immo Holding GmbH je zur Hälfte gehört) hat im Oktober 2017 die Immobilie Attemsgasse 4 in Wien-Donaustadt erworben. Laut im Grundbuch einsehbarem Kaufvertrag hat die Liegenschaft (1.018 Quadratmeter) damals 1,3 Millionen Euro gekostet.

Ihr Vorteil: Sie ist der Kagraner Remise der Wiener Linien benachbart, und selbige soll nun ausgebaut und mit Wohnungen überbaut werden – das hat das Immobilienportal Immoflash jüngst berichtet. Und: Vor kurzem sei die Attemsgasse 4 weiterverkauft worden, an die Wiener Linien. Die hätten 2,15 Millionen Euro springen lassen, was einen Gewinn von 850.000 Euro bedeuten würde. Gruze dazu: "Ja, das Grundstück wurde im November 2017 als privates Investment erworben, mein aufrechter Vorstandsvertrag mit Wienwert erlaubt ausdrücklich solche privaten Investments. Zu einem etwaigen Verkauf kann ich keine Informationen geben." Brancheninsider bestätigen den Weiterverkauf.

Insolvenzverwalter prüft

Beim Erwerb ging es offenbar schnell: Die Attemsgasse 4 Projektgesellschaft war am 11. Oktober (Datum des Kaufvertrags) noch in Gründung, von diesem Tag stammt die Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft. Die Eintragung ins Handelsregister folgte am 24. November 2017. Im Herbst 2017 war Gruze noch im Vorstand der Wienwert, die dann wenige Monate später Insolvenz anmelden musste.

Der Deal in Kagran interessiert jedenfalls auch den Insolvenzverwalter der Wienwert-Gruppe, Norbert Abel. Er werde prüfen, ob das Geschäft Auswirkungen habe, also Ansprüche der Masse auslösen könnte.

Insgesamt betragen die Forderungen der Gläubiger 80 Millionen Euro, 35 Millionen davon entfallen auf die Anleihen, die das private Unternehmen begeben hat. Die Gläubiger müssen mit hohen Verlusten rechnen. Der Staatsanwalt ermittelt gegen Ex-Verantwortliche wegen Verdachts auf Untreue und Bilanzfälschung – es gilt die Unschuldsvermutung. (gra, 23.10.2018)