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Rato soll sich jahrelang auf Firmenkosten teure Kleidung, Restaurantbesuche, Schmuck und Reisen gegönnt haben.

Foto: Reuters / Susana Vera

Madrid – Der wegen Unterschlagung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilte frühere Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF), Rodrigo Rato, muss seine Gefängnisstrafe antreten. Der Nationale Staatsgerichtshof in Madrid wies einen Antrag Ratos zurück, den Haftantritt bis zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichts zu verschieben. Der Verurteilte muss die Haft bis Donnerstag antreten, so das Gericht.

Rato war im Februar 2017 vom Staatsgerichtshof in einer "Selbstbedienungsaffäre" um die Großbank Bankia neben 63 weiteren Beschuldigten verurteilt worden. Das Urteil wurde erst Anfang des Monats vom Obersten Gericht bestätigt.

Der Ex-Wirtschaftsminister, zwischen 2004 und 2007 IWF-Direktor, hatte zwischen 2010 und 2012 die Sparkasse Caja Madrid und anschließend die aus der Fusion der Caja mit mehreren Geldhäusern hervorgegangene Bankia geleitet. Die spanische Justiz sieht es als erwiesen an, dass Rato und Dutzende Führungskräfte private Ausgaben mit Kreditkarten der finanziell angeschlagenen Banken beglichen haben. Bankia musste 2012 mit Staatsgeldern von über 20 Mrd. Euro vor dem Zusammenbruch bewahrt werden.

Luxus auf Firmenrechnung

Als Chef der Geldhäuser soll Rato das Korruptionsnetzwerk zusammen mit seinem ebenfalls verurteilten Vorgänger Miguel Blesa aufgebaut haben. Top-Manager, aber auch Gewerkschafter und Politiker, die im Aufsichtsrat saßen, sollen jahrelang mit "schwarzen Firmenkarten" unter anderem Kleidung, Restaurantbesuche, Schmuckstücke und Reisen bezahlt haben. Das Geld soll zudem nicht als Einkommen deklariert und auch nicht versteuert worden sein. Dadurch sollen rund zwölf Mio. Euro am Fiskus vorbeigeschleust worden sein.

Gegen Rato wird auch wegen Geldwäsche und Steuerbetrugs ermittelt. Er muss sich außerdem des Vorwurfs des Betrugs und der Bilanzfälschung beim Börsengang von Bankia im Jahr 2011 erwehren. (APA, dpa, 24.10.2018)