Kaum sind A1 und das Telekom Festnetz in der Unternehmenszentrale in der Wiener Lasallestraße vereint, bekriegt sich die Belegschaft vor Gericht.

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Wien – Die Personalvertretungswahl in der Telekom Austria (TA) hat der regierenden Sozialdemokratischen Fraktion zwar herbe Verluste eingebracht, über eine absolute Mehrheit verfügt die FSG in der Österreich-Tochter A1 aber immer noch. Trotzdem geht es im teilstaatlichen Telekomkonzern rund. Die Wahlen zu Vertrauenspersonen-, Personal- und Zentralausschüssen werden von allen Seiten und auf mehreren Ebenen bekämpft.

Die FSG-Fraktion rund um den Zentralausschussvorsitzenden Werner Luksch ficht die Wahlen in der börsennotierten Telekom-Holding beim Arbeits- und Sozialgericht an, weil dort zwar das Personalamt für die Staatsdiener angesiedelt ist, tausende Beamte aber nicht wählen durften. Das Pikante daran: Die Wahl in der Holding für sich entschieden hat eine Namensliste, die von einem Mitarbeiter angeführt wird, der neben seiner Tätigkeit in der TA Funktionär der FSG in Wien ist. Die FSG-Fraktion, die mit Zentralausschussvorsitzendem Luksch den Zentralbetriebsratschef der TA stellt, wurde hingegen abgestraft.

Vereint gegen die Sieger

Zur Wahlanfechtung entschlossen hat sich auch eine FSG-Abspaltung rund um frühere Jugendvertrauenspersonen. Die Liste "United Telekom" vermutet Fehler bei der Durchführung der Wahl in den Bundesländern und sieht sich diskriminiert, weil Lehrlingen in den Bundesländern teils keine Wahlkarten zugeschickt wurden. Auch stellt United in Zweifel, dass rund 1500 karenzierte Telekombeamte in der A1 wahlberechtigt sind, weil sie bereits in Vorruhestand versetzt wurden. Ohne diese widrigen Umstände, argwöhnt United, hätte die Liste möglicherweise ein Mandat im obersten Gremium, dem Zentralausschuss, erreicht.

Auch das Unternehmen klagt

Zusätzliche Dynamik erhält der Klagsreigen durch das Unternehmen. Das Telekom-Austria-Management rund um Generaldirektor Thomas Arnoldner hat die Betriebsratswahl in der A1 ebenfalls angefochten. Der Grund: Man hält die dreistufige Hierarchie, die im Konzern zu 47 freigestellten Personalvertretern (samt Sekretariaten) führt, für überbordend. Sie entspreche nicht mehr den betrieblichen Gegebenheiten wie sie 1996 bei der Ausgliederung aus der Hoheitsverwaltung im Postbetriebsverfassungsgesetz fixiert wurden.

Da könnte etwas dran sein, denn 2008 wurde die TA umgebaut. Festnetz- und Internetgeschäft (Aon) wurden samt tausenden Beamten aus der Holding herausgelöst und wie A1 zu deren Tochter. Inzwischen sind Mobil- und Festnetz zu A1 Telekom Austria sogar fusioniert. Die Personalämter blieben in der Holding, zuständig ist der Generaldirektor. Personalausschüsse wurden bei den A1-Betriebsratswahlen trotzdem gewählt – obwohl es nur noch den einen Betrieb A1 gibt. Das will die TA klären. Denn ohne Wahlanfechtung wäre die Belegschaftsvertretungswahl für die nächsten Jahre gültig und unantastbar.

Folgen auch für die Post

Die Klage könnte weitreichende Folgen haben für Post, Telekom und Postbus, für die ebenfalls das Postbetriebsverfassungsgesetz gilt. Entscheidet das Gericht für die TA, kann es für die Unternehmen nur billiger werden. Pro Jahr kostet die Personalvertretungsarchitektur allein für die Telekom sieben Millionen Euro, gab das Unternehmen in der Hauptversammlung im Mai bekannt.

Bleibt die Frage, wer die Kosten für diverse Anfechtungen übernehmen wird. Weder die Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten noch die Arbeiterkammer geben für Fraktionskämpfe Rechtshilfe. Einen Betriebsratsfonds wie in herkömmlichen Betriebsratskörperschaften gibt es bei den Ex-Staatsdienern in Post und Telekom nicht. Bleiben die Zuwendungen, die die Fraktionen vom ÖGB unter dem Titel "Bildungsgeld" zugeteilt bekommen. Ob die FSG-Fraktion der Telekom ihr "Bildungsgeld" für ein Gerichtsverfahren gegen einen ihrer eigenen Funktionäre auf Landesebene verwenden wird, bleibt abzuwarten.

Vor den KV-Verhandlungen

Im Lichte der anstehenden Kollektivvertragsverhandlungen für die TA-Bediensteten sind die Gerichtsstreitigkeiten jedenfalls originell. Zudem stehen im Frühjahr 2019 die Arbeiterkammerwahlen an. Warnungen, den fraktionellen Streit auf die Spitze zu treiben, gab es – von der ÖGB-Spitze abwärts, sagen mit der Materie vertraute Gewerkschafter. Gefruchtet haben sie nicht. (Luise Ungerboeck, 25.10.2018)