Wenn Arbeitnehmer in das Wohlfahrtssystem einzahlen, können sie auch dieselben Beihilfen erwarten.

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Wien/Brüssel – Sozialrechtliche Themen beherrschten die Nationalratsdebatte am Mittwoch: Da ging es einerseits um den Beschluss der umstrittenen Indexierung von Familienleistungen für Kinder, die im Ausland leben – ein Kernanliegen der türkis-blauen Koalition, das diese mit ihrer Mehrheit beschlossen hat.

Andererseits beschäftigte den Nationalrat die Kassenreform, zu der es eine Dringliche Anfrage gegeben hat. Und schließlich brachte die SPÖ (teilweise mit den anderen Oppositionsparteien gemeinsam) eine Reihe von Anträgen zur Wiedereinführung von arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen ein, die die Koalition abgeschafft hatte – so wollten die Sozialdemokraten eine Wiedereinführung der Aktion 20.000 für ältere Arbeitnehmer plus eine Beschäftigungsgarantie für Menschen über 50. Das wurde ebenso abgeschmettert wie der Wunsch nach Öffnung von Lehrberufen für abgelehnte Asylbewerber.

Koalition lobt ihr Kürzungsprojekt

Zentraler Punkt der Debatte war aber die Indexierung der Familienbeihilfe. Sie wird den Lebenserhaltungskosten in jenem Land angepasst, in dem das Kind von in Österreich Beschäftigten lebt. Westeuropäer werden teilweise sogar mehr beziehen, Osteuropäer dagegen empfindliche Einbußen hinnehmen müssen.

Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) und der VP-Abgeordnete Norbert Sieber relativierten dies freilich. Die Summe werde auch nach der Indexierung über der Familienbeihilfe des jeweiligen Landes liegen, versicherten die beiden. Wie Sieber betonte, sei es ja derzeit so, dass etwa ein Rumäne für sein Kind das Sechsfache der Leistung im Herkunftsstaat erhalte.

Vergleich mit Angebot vor dem Brexit

Rechtskonformität sei der Regierung dabei "extrem wichtig", wie Bogner-Strauß formulierte. Genau das habe die EU Großbritannien zugestanden, als der damalige Premierminister David Cameron noch hoffte, mit solchen Zugeständnissen ein Brexit-Votum abwenden zu können.

Die Opposition hielt am Mittwoch ihre europarechtlichen Bedenken aufrecht. Neos-Mandatar Michael Bernhard erinnerte etwa daran, dass bezüglich der Arbeitnehmerfreizügigkeit festgelegt sei, dass sämtliche offenen und versteckten Diskriminierungen von Arbeitnehmern aus anderen Staaten verboten seien.

Liste-Pilz-Mandatarin Daniela Holzinger-Vogtenhuber fragte sich, warum die Regierung, wenn sie solch eine Regel schon wolle, nicht auf EU-Ebene für eine entsprechende Änderung kämpfe, statt die Gefahr eines Vertragsverletzungsverfahrens einzugehen. Gleichzeitig betonte sie, dass die Familienbeihilfe von 24-Stunden-Pflegerinnen natürlich als Gehaltsbestandteil angesehen werde, wenn die für ihre Betreuungsdienste mit gerade einmal zwei Euro pro Stunde entlohnt würden.

Verfahren der EU wohl unausweichlich

"Sobald das Gesetz endgültig verabschiedet und bekanntgemacht ist, würde die Kommission nicht zögern, von ihren Möglichkeiten als Hüterin der Verträge Gebrauch zu machen", erklärte EU-Kommissionssprecher Christian Wigand am Mittwoch.

Die grundsätzliche Position der EU-Kommission sei bekannt, betonte der Sprecher in Brüssel. "Eine Indexierung ist nach dem EU-Recht nicht erlaubt, das hat auch der EuGH bestätigt. Es ist eine Frage der Fairness: wenn Arbeitnehmer ihre Beiträge in das nationale Wohlfahrtssystem einzahlen, können sie auch dieselben Beihilfen erwarten", betonte der EU-Kommissionssprecher.

Die EU-Behörde nehme zur Kenntnis, dass der österreichische Nationalrat eine gesetzliche Regelung zur Indexierung der Familienbeihilfe verabschiedet habe. Die EU-Kommission werde das Gesetz genau auf seine Vereinbarkeit mit EU-Recht hin überprüfen. (cs, APA, 24.10.2018)