Mit dem Ziel einer "landesweiten mobilen Versorgung" mit dem neuen Mobilfunkstandard 5G haben Regierung und Parlament am Mittwoch beschlossen, dass Mobilfunkbetreibern in Zukunft ein Recht darauf eingeräumt werden soll, 5G-Mobilfunkantennen auf öffentlichen Gebäuden jedweder Art anzubringen. Denn die Reichweiten von 5G-Antennen sind viel geringer als bisher, und um eine flächendeckende Versorgung zu erreichen, müssen in Zukunft laut dem Chef der Telekom Regulierungsbehörde RTR "auf jedem zweiten Gebäude" 5G-Stationen angebracht werden.

Im Ministerialentwurf von Verkehrsminister Norbert Hofer ist deshalb vorgesehen, dass Mobilfunkbetreibern künftig ein Recht auf Errichtung von Antennenstationen auf Gebäuden der öffentlichen Hand eingeräumt wird. Im Gegenzug haben die Mobilfunkbetreiber hierfür eine der Wertminderung entsprechende Abgeltung zu leisten. Damit soll für die Mobilfunkbetreiber ein Anreiz zum möglichst flächendeckenden Ausbau ihrer Netze geschaffen werden.

Wissenschafter warnen

Soweit so gut. Nicht groß zur Sprache kamen im Zuge des Gesetzesbeschlusses jedoch die Bedenken zahlreicher Mediziner und Forscher, die vor den noch weitgehend unerforschten Auswirkungen der Zusatzbelastung des menschlichen Körpers mit hochfrequenten, elektromagnetischen Wellen warnen. In einem gemeinsamen Appel rufen mehr als 200 Forscher und Mediziner aus mehr als 40 Ländern nach einem Moratorium für den Ausbau von 5G-Mobilfunk. Als Begründung führen Sie die durch die 5G-Technologie einhergehende massive Zunahme der Zwangsexposition hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung an.

Bereits 2011 stufte die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC) elektromagnetische Welle von 30 kHz bis 300 GHz als möglicherweise krebserregend ein. Auch einige neuere Studien weisen auf das möglicherweise krebserregende Potential von elektromagnetischen Wellen hin, insbesondere im Hinblick auf Gehirntumore. Aber auch ein Zusammenhang mit der Inzidenz von Alzheimer sowie von männlicher Unfruchtbarkeit wird in der wissenschaftlichen Literatur vermehrt diskutiert, und jüngste Studien lassen an der oft behaupteten Unschädlichkeit dieser elektromagnetischen Strahlung immer mehr zweifeln.

Unbürokratisch Antennen an öffentlichen Gebäuden anbringen, das wird nun erleichtert.
Foto: REUTERS/Heinz-Peter Bader

Experiment an der Menschheit

Mit der Implementierung von 5G-Mobilfunk würde in Österreich nun zumindest im städtischen Gebiet eine relativ flächendeckende Zusatzbelastung zu den bereits bestehenden Emissionen von hochfrequenter Strahlung durch Mobilfunk und Wlan hinzukommen. Zahlreiche Wissenschafter bezeichnen diese Vorgehensweise daher als wissenschaftliches Experiment an der Menschheit mit unklarem Ausgang. Sie fordern die EU sowie ihre Mitgliedsstaaten auf, im Hinblick auf die Einführung von 5G das Vorsichtsprinzip zu achten, und die Bevölkerung vor den noch weitgehend unerforschten Folgewirkungen radiomagnetischer Strahlung zu schützen.

Wenn wir 5G Mobilfunk nun komme was wolle einführen wollen, so sollten wir uns zumindest aufgrund der Warnung von Wissenschaftlern die Frage stellen, ob wir unsere Horte, Kindergärten und Schulen, fast durchgehend Gebäude im Besitz der öffentlichen Hand, auch dieser Zwangsbestrahlung aussetzen wollen. Oder wäre es nicht sinnvoller, zumindest im Hinblick auf unsere Kinder das Vorsichtsprinzip hochzuhalten, und diese Bereiche und Gebäude vor 5G-Basisstationen zu verschonen? (Michael Radhuber, 29.10.2018)