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Neu-Delhi – Indiens hindu-nationalistische Regierungspartei BJP unterstützt die Position radikaler Hindus, die trotz einer anderslautenden Gerichtsentscheidung Frauen den Zugang zum Ayyappa-Tempel in Sabarimalaim indischen Bundesstaat Kerala verwehren. Das berichtet Kathpress unter Berufung auf örtliche Medien am Samstag.

Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes Indiens muss der Tempel seit Mitte Oktober auch Frauen im menstruationsfähigen Alter zwischen 10 und 50 Jahren den Zutritt gewähren. Radikale Hindus blockieren jedoch mit Gewalt den Zugang zum Tempel. Die Polizei nahm Medienberichten zufolge bisher rund 2.000 Menschen fest.

Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz

Der BJP-Vorsitzende Amit Shah warf der Landesregierung von Kerala vor, durch die Verhaftung von Tempelblockierern gläubige Hindus zu unterdrücken. Das ganze Land stehe jedoch hinter ihnen und ihrem Kampf für ihre Rechte, wird Shah zitiert. Dem Obersten Gericht warf der Parteichef vor, realitätsferne Urteile zu fällen. Die Richter sollten nur solche Urteile sprechen, die sich auch durchsetzen ließen. Das Gericht hatte das Tempel-Eintrittsverbot für Frauen in seinem Urteil Ende September als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung gewertet und aufgehoben.

Kerala wird von der Parteienkoalition "linke Demokratische Front" unter Führung der Kommunistischen Partei regiert. Damit ist der südindische Bundesstaat unter den sieben der 29 indischen Bundesstaaten, die noch nicht von der BJP (Bharatiya Janata Party/Indische Volkspartei) regiert werden.

Ausschluss wegen Monatsblutung

Der dem Gott Ayyappa geweihte Sabarimala-Tempel gilt als eine der wichtigsten hinduistischen Pilgerstätten. Trotz seiner Abgelegenheit in den Bergen der Westghats ist der Tempel eines der größten Wallfahrtziele Indiens mit Millionen Pilgern jährlich.

In der hinduistischen Tradition gelten menstruierende Frauen als "unrein". In manchen Teilen Indiens werden Frauen für die Dauer der Monatsblutung aus der familiären und dörflichen Gemeinschaft ausgeschlossen. Das Verbot gilt auch noch in einer Reihe von Tempeln. (APA, 15.41.2018)