Wien – Der bekannteste Beagle der Welt dürfte der im Jahr 1950 von Charles M. Schulz erfundene Snoopy sein, der in seiner Vorstellung immer wieder erfolglos versucht, als Pilot einer Sopwith Camel im Ersten Weltkrieg seinen deutschen Gegner Manfred von Richthofen alias "Der rote Baron" abzuschießen. Auch der Hund von Christopher G. soll am Abend des 20. Juni durch die Luft geflogen sein – allerdings nicht freiwillig, daher muss sich der 31-jährige G. wegen des Vorwurfs der Tierquälerei vor Richterin Julia Matiasch verantworten.

Der unbescholtene Angestellte soll beim abendlichen Gassigehen in Wien-Liesing laut Zeugen seine 14 Kilogramm schwere Hundedame an einem ihrer Schlappohren einen halben Meter hochgezogen, mehrere Meter so getragen und schließlich in eine Wiese geschleudert haben. Eine Darstellung, die der Angeklagte entschieden bestreitet.

Abendliche Runde ohne Leine

"Ich bin noch eine kurze Runde gegangen, allerdings ohne Halsband und Leine. In der Allee, wo wir gingen, gibt es eine Parkbank, die leider Gottes immer wieder von Alkoholisierten und Obdachlosen benutzt wird. Als wir dort hinkamen, saßen auch drei junge Leute dort, am Boden standen viele Bierdosen." Der Hund rannte hin und schnüffelte, G. wollte das unterbinden.

"Sie hat nicht auf 'Hier!' gehört, also entschied ich mich zu einer Erziehungsmaßnahme", erinnert er sich. "Ich habe sie an einem Ohr gepackt und zu Boden gedrückt, Verzeihung, sie zu Boden gehalten, und habe 'Böse!' gesagt. Einer der Jugendlichen kam her und pöbelte mich an, ich habe aber nicht darauf reagiert. Dann habe ich dem Hund noch einen Schubser in die Richtung gegeben, in die wir weitergehen wollten." – "Und woher haben Sie diese Erziehungsmethode?", fragt die Richterin nach. "Habe ich mir selbst aus dem Fernsehen beigebracht und von anderen Beaglebesitzern. Es erschien mir logisch, wenn sie auf dem Boden liegt, bin ich das Alphatier."

Der weitere Spaziergang dauerte nicht mehr lang, denn wenige Minuten später war die von den jungen Männern verständigte Polizei vor Ort. "Warum sollten die beiden die Polizei rufen?", wundert sich Matiasch. "Ich kann es mir auch nicht erklären. Vielleicht waren sie betrunken. Oder es war wegen der Pöbelei, auf die ich nicht eingestiegen bin." G. verweist noch auf einen Aktenvermerk der Polizei, wonach der Beagle bei deren Eintreffen keinen verängstigten Eindruck gemacht habe.

Mit Freunden Bier getrunken

Roman K., 22 Jahre alt und Angestellter, schildert die Sache völlig anders. "Ich habe mich mit einem Bekannten und zwei Freundinnen getroffen, wir haben Bier gekauft und sind auf der Bank gesessen. Der Herr ist mit seinem Hund gekommen, der Hund hat hinter der Bank geschnüffelt. Da hat ihn der Herr an einem Ohr hochgezogen, über die Straße getragen und dort in die Wiese geworfen", erinnert sich der Zeuge.

"Und wie hat der Hund auf die Behandlung reagiert?", will die Richterin wissen. "Er hat keine Reaktion gezeigt." – "Gar keine? Er hat nicht gewinselt oder gestrampelt?" – "Soweit ich mich erinnern kann, nicht", behauptet K., der laut seinen Angaben am fraglichen Abend drei große Dosen Bier getrunken hat.

Bei seinem 17-jährigen Freund, der den Angeklagten damals konfrontierte, waren es in ein bis zwei Stunden durchaus beachtliche fünf bis sechs Dosen. "Ich war aber nicht betrunken. Angeheitert, aber noch bei Sinnen", versichert dieser Zeuge. Allerdings gibt es leichte Widersprüche zu K.s Aussage: Der zweite Jugendliche will das Hochheben und das Überqueren der Straße nicht gesehen haben, sondern behauptet, der Angeklagte habe das Tier "wie einen Müllsack" in die Wiese hinter der Bank geworfen.

Passanten sind rüden Umgang angeblich gewohnt

"Ich habe den Mann dann gefragt, was das soll, er hat nur gesagt, er kann mit seinem Hund machen, was er will, und ist weggegangen. Dann sind Passanten gekommen, die ich gefragt habe, ob das strafbar ist, und die haben gesagt, sie kennen den Herrn schon, er macht das öfters." Daraufhin habe er die Polizei gerufen.

Matiasch glaubt allerdings dem Beaglebesitzer und spricht ihn rechtskräftig frei. Aus zwei Gründen: Erstens hat sie Zweifel, ob der strafrechtliche Tatbestand überhaupt erfüllt gewesen sei, da das Tier offenbar keine Schmerzen hatte. Und zweitens, "noch viel wichtiger: Die Zeugen konnten mich nicht überzeugen". (Michael Möseneder, 30.10.2018)