Passail, in der Oststeiermark, vor wenigen Tagen: Die Gemeinde, in der SPÖ, FPÖ und ÖVP gemeinsam regieren, ist sich darin einig, dass der Abschiebebescheid gegen die Familie Rasho aufgehoben und ihr humanitäres Bleiberecht zuerkannt werden sollte.

Die Familie, kurdischer Abkunft und jesidischer Religion, ist 2014 vor der Verfolgung durch den IS nach Österreich geflohen. Sie wurde in der Steiermark, zunächst in Murau, dann in Passail, in einem Quartier der Caritas, untergebracht. Schon in Murau (wo sie ein halbes Jahr lebt) ist die Familie äußerst beliebt, gilt als bestens integriert, und bekommt –bezeichnender Weise – von den Murauern zum vielfach bedauerten Abschied ein Erinnerungsbuch geschenkt.

Bestens integriert

In Passail nimmt die Familie sogleich an den für Flüchtlinge organisierten Deutschkursen teil, und die beiden Söhne besuchen überhaupt zum ersten Mal eine Schule. In kurzer Zeit lernen alle Familienmitglieder gut Deutsch: Der Vater bereitet sich gerade auf eine Prüfung auf B1-Niveau vor, seine Frau besucht einen Kurs auf Niveau A1. Beide werden am Pferdehof Stockner in Fladnitz dringend benötigt, fänden dort jederzeit einen Arbeitsplatz. Zudem wurde der Vater von der Gemeinde für Hilfsarbeiten herangezogen und hat dort bereits (im Rahmen sogenannter Remuneration) 1000 Stunden gearbeitet. Seine Frau beteiligt sich an einer vom Flüchtlingsverein "Miteinand im Almenland" gegründeten Schneiderei. Da das Ehepaar selbst aus bäuerlichen Verhältnissen stammt (in Syrien waren sie Hirten) produzieren sie Joghurt und Käse und spenden diese bei Dorfveranstaltungen.

Der ältere Sohn hat eine Mechanikerlehre in Aussicht; der jüngere absolviert gerade sein zweites Lehrjahr als Koch im Hotel Teichwirt auf der nahegelegenen Teichalm und bewältigt auch die Berufsschule in Bad Gleichenberg erfolgreich. Im Hotel Teichwirt wird er wegen seiner Fähigkeiten, seiner Verlässlichkeit und seiner freundlichen Art außerordentlich geschätzt. Beide Söhne verfügen also über sprachliche Qualifikation und soziale Kontakte.

Abgelehnter Asylantrag

Der Asylantrag der Familie wurde dennoch in beiden Instanzen abgelehnt. Vor kurzem nun erfolgte ein Bescheid, der die Familie auffordert, binnen drei Tagen eine Betreuungseinrichtung des Asylamts in Fieberbrunn, Tirol, aufzusuchen und dort bis zur vorgesehenen Abschiebung zu verbleiben. Dem Bescheid nach soll die Familie nach Armenien abgeschoben werden, obwohl es keinerlei Beweise dafür gibt (etwa keine Dokumente), die ihre armenische Staatsbürgerschaft bezeugen.

Für die Familie wäre die Abschiebung eine existentielle Katastrophe, und überdies steht der Bescheid offenkundig im Gegensatz zu den Wünschen der meisten Passailer. Das alles ist schlimm und unmenschlich genug. Das Beschämende und Verwerfliche aber sind bestimmte Aussagen in dem negativen Bescheid, die diesen begründen sollen. Denn sie stehen in eklatantem Widerspruch zu den Tatsachen.

Beschämende Begründung

So wird beispielsweise über die Familie behauptet, dass sie in Österreich keine sozialen Kontakte hat; dass sie auf Dauer nicht fähig sei, sich selbst zu erhalten; dass nicht festgestellt werden kann, dass eine besondere "Integrationsverfestigung" (sic!) besteht; dass sie in Österreich nicht beruflich verankert ist.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hat gesetzlichen Vorgaben zu folgen. Das ist einzusehen und hinzunehmen; nicht hinzunehmen sind aber Bescheide, die sich nicht an vielfach bestätigte Tatsachen halten; Tatsachen überdies, die die Erteilung des humanitären Bleiberechts geradezu als zwingend notwendig erscheinen lassen: Wenn dieses Recht dieser Familie nicht gewährt wird, die in Passail Wurzeln geschlagen hat und in besten Beziehungen zur einheimischen Bevölkerung steht, wem dann überhaupt?

Totes Recht?

Da der hier beschriebene Fall nur einer unter vielen gleichartigen ist, liegt der Schluss nahe, dass das humanitäre Bleiberecht vorsätzlich und systematisch in totes Recht verwandelt werden soll.

Das Innenministerium selbst ist für Asylbescheide letztverantwortlich. So sei hier an den Innenminister appelliert, diesen ungerechten und willkürlichen Bescheid aufzuheben, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und der Familie Rasho humanitäres Bleiberecht zu gewähren. (Franz Josef Czernin, 30.10.2018)