Die Jagd nach Süßigkeiten spaltet die Gemüter: Viele finden Halloween zum Schaudern, aber viele Familien machen bei dem Brauchtum mit. Hier ein Kind mit der Maske eines Gruselclowns.

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Halloween hat sich in Österreich trotz Kritik an dem "fremden" Brauchtum etabliert: Viele Kinder fiebern oder zittern mittlerweile der Nacht auf den 1. November entgegen. Kein Wunder, ist dies doch die schaurige Nacht der verirrten Seelen, des keltischen Todesgottes Samhain und des Hexensabbats.

Gruseliges statt Nikolo

Die in den USA gebräuchlichen Feiern haben sich auch in Mitteleuropa durchgesetzt – am besten ist das daran zu erkennen, dass in den heimischen Supermärkten Schoko-Nikoläuse und -Krampusse Anfang Oktober noch nicht die Szenerie beherrschen. Stattdessen sind nachempfundene und echte Kürbisse an allen Ecken und Enden zu sehen.

Süßigkeiten erpressen und verkleiden

Viele Kinder haben eins zu eins den Brauch übernommen, kostümiert von Haus zu Haus zu ziehen, oder feiern Halloween-Kostümpartys. Feiern befreundete Kinder, ist es für die Eltern oft schwer, Nein zu sagen. Mit den deutschen Entsprechungen für "Trick or Treat" erpressen sie scherzhaft drohend Süßigkeiten, zumeist mit "Süßes, sonst gibt's Saures".

Auch das Bundeskriminalamt bezeichnet Halloween als Traditionspflege und gibt auf seiner Website Entwarnung, was Verkleidungen zu Halloween betrifft, sie fallen nicht unter das Gesichtverhüllungsgesetz: "Verkleidungen und Maskierungen im Rahmen von Halloween sind nicht verboten, da dies bei uns mittlerweile unter Traditionspflege beziehungsweise Brauchtumsveranstaltung fällt."

Besänftigte Seelen

Bewegt sich dieses Fest trotz Schabernacks meist im harmlosen Bereich – die zahlreichen Legenden, die sich um Halloween ranken, sind es mit Sicherheit nicht. Die ältesten Wurzeln finden sich bei den schottisch- und irisch-keltischen Druiden: Demnach war es der Tag der Ernte und die Nacht, in der die Erde am nächsten bei der Welt der Geister war und deren verirrte Seelen umhergingen. Mit einem Festmahl sollten diese besänftigt werden.

Die Rolle der Geister haben heute die Kinder übernommen. In den Gewändern von Gespenstern, Hexen, Gnomen, Zwergen, Dämonen, Teufeln, Skeletten, Fledermäusen, Eulen und anderen Fabelwesen ziehen sie durch die Straßen.

Die Mär um den Kürbis

Fehlt noch eine klassische Zutat für ein gelungenes Halloween-Fest – der Kürbis. Auch dazu gibt es die passende Mär. Sie betrifft den irischen Dorfschmied Jack O'Lantern, der so geizig und habgierig gewesen sein soll, dass ihm sogar in der Hölle der Zutritt verwehrt wurde. Er wurde bestimmt, auf ewig mit einer Laterne herumzuziehen. Nur ein Stück glühender Kohle in einer ausgehöhlten verrunzelten Zuckerrübe bekam er mit. Über irische Auswanderer kam die Geschichte von Halloween nach Amerika – und dort wurde aus der Rübe ein Kürbis.

Der Name Halloween hat wiederum mit dem 1. November, dem Allerheiligentag, zu tun. Dieser heißt im Englischen "All Saints' Day" oder "All Hallows' Day", der Abend davor daher "All Hallows' Eve" – verkürzt Halloween. Dieser soll übrigens sehr gut für Weissagungen geeignet sein. Beliebt sind Prophezeiungen zu Reichtum und privatem Glück.

Achtung bei Streichen

Nicht alles, was ein "harmloser Streich" sein soll, ist aber auch erlaubt: "Das Verunstalten oder Beschmieren von Häusern oder Autos, Beschädigen von Briefkästen, Zerstören von Mülltonnen, aber auch die Bedrohung von Menschen oder Diebstähle stellen Straftaten dar, die ausnahmslos zur Anzeige gebracht werden", erklärt das Bundeskriminalamt. Die Polizei werde zu diesen Zeiten auch verstärkt Streifen im Einsatz haben und bei möglichen Strafrechtsdelikten einschreiten.

Den Erziehungsberechtigten rät man, noch vor Halloween mit den Kindern und Jugendlichen ein klärendes Gespräch zu führen und auf die Grenzen der Streiche aufmerksam zu machen. Auch wenn Kinder oder Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens, beispielsweise die Reinigung der Hausfassade, einklagen. Zudem erfolge ein Bericht an die Jugendwohlfahrt. Eltern sollten ihren Kindern den besten Weg für ihre "Halloween-Tour" erklären und überlegen, mit wem diese bis wann unterwegs sein dürfen und was erlaubt ist und was nicht.

Profit für den Handel

Von dem Brauch profitiert natürlich vor allem der Handel: Zu Halloween ist die Nachfrage nach Süßigkeiten, Kostümen und Schminkutensilien, Gadgets sowie Deko-Artikeln entsprechend groß. Im Lebensmittelhandel werden auch viele Kürbisse verkauft, um sie auszuhöhlen und einen "Halloween-Kürbis" zu schnitzen. Die heimische Wirtschaft rechnet für heuer mit einem Geschäft von rund 42 Millionen Euro. Sogar im Buch- und Zeitschriftenhandel sorgen anlassbezogene Publikationen – Bücher oder Comic-Hefte – für ein Umsatzplus. Und es gibt sogar eigene Halloween-Editionen von Computer- und Konsolenspielen.

Laut Roman Seeliger, Vize-Geschäftsführer der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) schwindet das Stadt-Land-Gefälle in Sachen Halloween zunehmend: "Immer mehr Kinder und Jugendliche auch in ländlichen Gegenden Österreichs bitten am Abend des 31. Oktober, also dem Tag vor Allerheiligen, um 'Süßes oder Saures'." (APA, red, 30.10.2018)