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Julian Assange muss seine Katze auch weiterhin füttern.

Foto: REUTERS/Neil Hall

Quito – Die ecuadorianische Justiz hat eine Klage des Wikileaks-Gründers Julian Assange wegen Verletzung seiner Grundrechte abgewiesen. Assange hatte eine einstweilige Verfügung gegen ein Verhaltensprotokoll beantragt, das ihm die Regierung Ecuadors für sein Leben im Exil in der Londoner Botschaft des südamerikanischen Staates auferlegt hatte. Die Richterin befand am Montag, der Antrag sei unzulässig.

Assange erklärte über Videokonferenz, die Regierung Ecuadors habe bereits mit dem US-Vizepräsidenten Mike Pence seine Auslieferung aus Großbritannien in die USA abgesprochen. Der Staatsanwalt Inigo Salvador wies diese Behauptung ab. Der Anwalt des Wikileaks-Gründers wollte nunmehr Berufung gegen den Beschluss der Richterin einlegen, wie die Zeitung "El Telegrafo" berichtete.

Katze füttern

Das von Assange beanstandete Protokoll regelt seinen Kontakt mit der Außenwelt. Wikileaks zufolge müssen Assanges Besucher private Daten ihrer Social-Media-Konten und ihrer Handys preisgeben. Zudem wurde Assange angemahnt, keine politischen Äußerungen abzugeben, sein Badezimmer sauber zu halten und seine Katze "James" zu füttern.

Assange hält sich seit über sechs Jahren in der Londoner Botschaft Ecuadors auf. Er war dorthin geflüchtet, um sich einer Auslieferung nach Schweden und möglicherweise von dort in die USA zu entziehen. (APA, 30.10.2018)