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Schluss mit lustig: Pharrell Williams hat US-Präsident Donald Trump eine Unterlassungsaufforderung geschickt.

Foto: Scott Roth/Invision/AP

Gar nicht "happy" ist Pharrell Williams über Donald Trump: Der Sänger und Musikproduzent hat dem US-Präsidenten über seinen Anwalt eine Unterlassungsaufforderung geschickt. Trump wird darin untersagt, den Song "Happy" zu verwenden, an dem Williams die Rechte hält.

Stein des Anstoßes ist Trumps nicht genehmigte Verwendung des Songs bei einer Wahlveranstaltung am Samstag in Indiana. Wenige Stunden zuvor hatte ein 46-jähriger Rechtsradikaler in der Tree-of-Life-Synagoge in Pittsburgh elf Menschen erschossen. Nichts an dieser Tragödie sei "happy" gewesen, heißt es in dem über Williams' Rechtsanwalt Howard King übermittelten Schreiben. Eine Verwendung des Songs sei nicht genehmigt worden. Des Weiteren untersagt Williams Trump auch für die Zukunft jegliche Nutzung seiner Musik.

Donald Trump hat Pharrell Williams' Song "Happy" nur wenige Stunden nach dem Attentat in Pittsburgh bei einer Wahlkampfveranstaltung eingesetzt.
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Williams ist nicht der Erste, der Trump untersagt, seine Musik öffentlich einzusetzen. Auch Neil Young, R.E.M. und die Rolling Stones haben sich in der Vergangenheit gegen eine Vereinnahmung durch den US-Präsidenten gewehrt. Aerosmith-Frontman Steven Tyler hat Trump bereits dreimal untersagt, seine Musik zu nutzen. (red, 30.10.2018)