Wien – Mit einer der ungewöhnlichsten Erklärungen, die man im Wiener Straflandesgericht seit langem gehört hat, versucht Abdulhakim A. den Schöffensenat unter Vorsitz von Elisabeth Reich davon zu überzeugen, dass er Herrn L. nicht vergewaltigt hat. "Es war ausgemacht, dass ich meinen Penis zwischen seinen Beinen reibe", lässt der 26-jährige Syrer übersetzen. "Als ich knapp vorm Kommen war, hat er sich plötzlich mit den Händen an der Wand abgestützt, hat mich nach hinten gedrückt, und ich bin in ihn eingedrungen. Ich bin gekommen, war aber verärgert. Ich wollte das nicht und habe keinen Geschlechtsverkehr ohne Kondom", sagt er mit Bestimmtheit.

Abgespielt soll sich die Szene am 27. Mai in der Wohnung von Herrn L. haben. Der Mediziner und der Flüchtling hatten sich über eine bei Homosexuellen populäre Datingapp verabredet. A. sagt, es sei klar gewesen, dass es bei dem Besuch zu Sex kommen werde, L. habe versprochen, für Kondome zu sorgen.

Angst vor Sturz aus Hochbett

"Auf dem Tisch lag Haschisch, ich habe erst zum zweiten oder dritten Mal in meinem Leben etwas geraucht. Dann hat sich Herr L. sehr feminin genähert, mich ausgezogen und Oralsex gemacht", erzählt der Unbescholtene weiter. "Danach sind wir in sein Hochbett gegangen. Als er plötzlich zurückgestoßen hat, hatte ich Angst hinunterzufallen und habe ihn weggedrückt."

Die Kommunikation sei schwierig gewesen, erinnert A. sich. "Ich habe gesagt, dass ich keinen Sex ohne Kondom habe. Ich glaube, er wollte mich austricksen", mutmaßt der Angeklagte. "Ich war verärgert und habe mich zurückgezogen." Einige Tage später sei er überrascht gewesen, als ihn die Polizei kontaktierte und zur Einvernahme bat.

Diese hält ihm die Vorsitzende daraufhin vor. Vor den Exekutivbeamten hatte A. die Geschichte nämlich noch anders geschildert. "Ich wurde nicht so detailliert gefragt", versucht er zu erklären. "Heeeeeerr A., Sie wurden zwei Stunden lang mit einem Dolmetscher vernommen, und das Protokoll ist drei Seiten lang. Da konnten Sie nicht alles erzählen, was Sie wollten?", kontert die Vorsitzende. "Es könnte sein, dass der Dolmetscher falsch übersetzt hat", verteidigt sich der Angeklagte.

Andere Angaben bei der Polizei

Damals hatte er laut Niederschrift noch ausgesagt, er sei überrascht gewesen, dass es überhaupt zu Analverkehr gekommen sei. Er war sich auch nicht mehr sicher, ob er überhaupt ejakuliert habe. Von einem Kondom und einer plötzlichen Bewegung von L. findet sich in der Aussage allerdings nichts.

Auch nicht in der Aussage von Herrn L., der in Abwesenheit des Angeklagten vernommen wird. Er schildert, man habe sich auf der Couch zunächst unterhalten, ein Joint sei nicht geraucht worden. "War das sprachlich möglich?", will Reich wissen. "Ja, er erzählte, dass er aus Syrien ist und so, Smalltalk war möglich." Das Vorspiel habe zwar noch auf der Couch stattgefunden, ausgezogen habe man sich aber erst im Hochbett. "Ich habe mir das Ganze aber irgendwie anders vorgestellt und sagte, ich wollte nicht mehr."

Pro forma sei er wieder aus dem Bett gestiegen, angeblich, um ein Kondom zu suchen, obwohl im Bett eines vorhanden gewesen wäre. Danach ging er dennoch zurück, plötzlich habe L. ihn umgedreht und sei in ihn eingedrungen. "Mit den Händen hat er mich im Nacken fixiert, sodass ich mich nicht mehr bewegen konnte. Ich habe Nein gesagt und mich gewunden, da hat er mich nur fester runtergedrückt."

Angst vor HIV-Infektion

Danach sei der Angeklagte "ganz entspannt dagesessen, hat gegrinst und gesagt, dass es eh schon vorbei sei und warum ich so einen Stress mache". Er selbst habe furchtbare Angst vor einer HIV-Ansteckung gehabt. "Gerade als Arzt weiß ich, dass man in kurzer Zeit Medikamente braucht, um die zu verhindern, daher habe ich ihn immer wieder gefragt, ob er gekommen sei." A. habe plötzlich aber nichts mehr verstanden, als eine Übersetzungssoftware zum Einsatz kam, sei keine Antwort auf die Frage gekommen. Als L. damit drohte, die Polizei zu verständigen, sei A. überhastet aufgebrochen.

Der Verteidiger will vom Zeugen wissen, ob es möglich sei, dass A. die Situation missgedeutet habe und es aufgrund der sprachlichen Barrieren zu einem Missverständnis gekommen sei. "Ich glaube nicht, dass er sich zuerst seiner Schuld bewusst war", gesteht der Zeuge zwar zu. L. sagt aber auch: "Ich kann nicht verstehen, warum man als Mensch nicht bemerkt, wenn der andere nicht will."

Zur Polizei sei er jedenfalls erst nach zwei Tagen gegangen, da er primär um seine Gesundheit besorgt gewesen sei. Und: "Ich habe mich auch geschämt, habe überlegt, ob ich vielleicht irgendwie Schuld habe. Erst danach kam die Wut."

Nicht rechtskräftige dreieinhalb Jahre Haft

Der Senat benötigt nicht lange für eine Urteilsfindung und verurteilt A. zu dreieinhalb Jahren Haft. Zeuge L. habe einen viel glaubwürdigeren Eindruck hinterlassen, begründet die Vorsitzende. Darüber hinaus ist Reich überzeugt, dass der Angeklagte auch mit mangelnden Deutschkenntnissen ein "Nein!" verstanden haben muss, es könne also nicht unabsichtlich passiert sein. "Es mag sein, dass es anders begonnen hat, aber wenn sich der andere umentscheidet, müssen Sie aufhören." Die Staatsanwältin akzeptiert das Urteil, A. nicht, es ist daher nicht rechtskräftig. (Michael Möseneder, 30.10.2018)