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Verschmerzbare Kollateralschäden?

Foto: REUTERS/Issei Kato

Das Wichtigste gleich zu Beginn, damit es kein Missverständnis gibt: Die Nachrichten, die Sigrid Maurer vom Facebook-Account eines Bierlokalbesitzers geschickt bekommen hat, sind eine Sauerei. Wer auch immer ihr Urheber ist, ich verachte ihn aus ganzem Herzen. Maurer hingegen hat meine volle Sympathie in Anbetracht ihrer Verletzung. Doch was rund um diesen Fall und das Thema #MeToo von einer wachsenden Zahl von Medien gesagt wird, ist äußerst problematisch.

Dass Maurer und viele andere Frauen, die belästigt wurden, an die Öffentlichkeit gehen, ist verständlich und – wenn es auf juristisch korrekte Weise geschieht – auch zulässig. Im Falle Maurers hätte dies, wie auch einige Rechtsexpertinnen erläuterten, etwa Folgendes bedeuten können: Die ehemalige Nationalratsabgeordnete der Grünen hätte die beleidigende Botschaft veröffentlichen und darauf hinweisen können, dass sie vom Facebook-Account jenes Lokalbesitzers stammt. Zu behaupten, der Lokalbesitzer selbst wäre der Absender gewesen, ist jedoch nicht in Ordnung, da es durchaus möglich ist, dass er nicht der Autor war. Das mag aus Sicht Maurers und jener, welche die von ihr gewählte Vorgangsweise gutheißen, schmerzvoll sein. Es trifft dennoch zu. Denn tatsächlich gibt es mehrere Lokale in Wien, in welchen Laptops stehen, die jedem Gast zugänglich sind, um Musikwünsche direkt in die sogenannte Playlist einzutragen. Dass auf dem einen oder anderen dieser Laptops auch Facebook geöffnet und somit für jeden beliebigen Gast nutzbar sein könnte, ist nicht ausgeschlossen.

Massenmedialer Pranger

Wenn der "Falter" seine Titelstory mit einem Foto von Maurer illustriert und mit dem Schriftzug "Unschuldig!" versieht, macht mir das Angst. Nicht zuletzt deshalb, weil einer der beiden Autoren des Artikels Chefredakteur Florian Klenk ist, ein studierter Jurist. Was will er uns mit dieser Aufforderung sagen? Dass der Rechtsstaat auf Zuruf eines moralisch sich selbst legitimierenden Journalisten mal eben schnell die Unschuldsvermutung über Bord werfen und die Beweislastumkehr einführen soll – natürlich nur in jenen Fällen, in denen Klenk den Zeigefinger hebt? Da hilft es auch nichts, wenn am Ende des Artikels noch schnell der Vollständigkeit halber erwähnt wird, dass auch angeprangerte Übeltäter "ein Recht auf Anonymität und einen fairen Prozess haben".

Wenn die Journalistin Tamara Sill auf ORF.at von einer "Umkehr der Opferrolle" spricht, weil Maurer nun selbst zur Angeklagten und – noch nicht rechtskräftig – Verurteilten geworden ist, weil sie das Gesetz in die eigenen Hände genommen hat, greife ich mir an die Stirn. Hier geht es um zwei verschiedene Handlungen: einmal um das Versenden einer Nachricht an Maurer und das andere Mal darum, dass sie den – vermeintlichen – Täter an den massenmedialen Pranger gestellt hat. Wenn die Journalistin dann auch noch die Geschäftsführerin der Wiener Frauenhäuser, Andrea Brem, von "Victim-Blaming" sprechen und allen Ernstes mit der Forderung auftreten lässt, "dass man sich Gedanken darüber macht, wie es in einem Bereich, wo die Beweislage oft dünn ist, trotzdem zu Verurteilungen kommen kann", laufen mir kalte Schauer über den Rücken. Im Forum von DIE STANDARD war unlängst unter einem Artikel zum Thema #MeToo sinngemäß folgender Dialog zu lesen. A: "Ich finde es problematisch, wenn ungeprüft irgendwelche Männer an den Pranger gestellt werden, die vielleicht gar nichts getan haben." B: "Das sind verschmerzbare Kollateralschäden!"

Fall Kachelmann vergessen?

Schon den Fall des Schweizer TV-Meteorologen Jörg Kachelmann vergessen, der zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt wurde? Bereits verdrängt, dass die US-Kunststudentin Emma Sulkowicz einem deutschen Kommilitonen das gleiche Delikt vorgeworfen hatte, was sich ebenfalls im Nachhinein als unwahr herausstellte?

Ganz egal, wo unsere Sympathien jeweils liegen mögen, Selbstjustiz sollten wir ausschließlich verzweifelten Helden in Actionfilmen durchgehen lassen. Denn wer dem Staat das Gewaltmonopol mit noch so gut gemeinten Gründen entreißen will, könnte selbst zum Opfer einer solchen Eigenermächtigung werden. (Georg Schildhammer, 30.10.2018)