Die rasante Überalterung zwingt das Land, das stolz auf seine Homogenität ist und auch kaum Flüchtlinge aufnimmt, sich auch für Arbeitsmigranten zu öffnen.

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Tokio – Japan will sich aus akutem Personalmangel für mehr ausländische Arbeitsmigranten öffnen, zugleich aber eine umfassende Einwanderung vermeiden. Die Regierung beschloss am Freitag eine Gesetzesvorlage für neue Arbeitsvisa für Ausländer mit Japanischkenntnissen. Davon sollen gezielt 14 Branchen profitieren, die unter Arbeitskräftemangel leiden, wie Bau- und Agrarsektor, Gastronomie und Altenpflege.

Die für April 2019 geplante Reform sieht zwei Visatypen vor: Der eine gibt Ausländern mit Arbeitserfahrung in bestimmten Bereichen wie Bau oder Pflege die Möglichkeit, fünf Jahre lang in Japan zu arbeiten. Ihre Familienmitglieder dürfen sie grundsätzlich nicht mitbringen. Ein anderes Visum gilt für Ausländer, die über Hochschulabschlüsse, reichlich Arbeitserfahrung und Spezialkenntnisse verfügen. Nur sie haben die Aussicht auf eine langfristige Arbeitsbewilligung und dürfen auch ihre Familie nach Japan holen.

Keine Obergrenze

Japan mit seinen 128 Millionen Einwohnern versucht auch, Ältere länger arbeiten zu lassen und mehr Frauen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zugleich wird vor allem die Automatisierung der Wirtschaft mit Hochdruck vorangetrieben. Die rasante Überalterung zwingt das Land, das stolz auf seine Homogenität ist und auch kaum Flüchtlinge aufnimmt, sich aber auch für Arbeitsmigranten zu öffnen.

Die Zahl ausländischer Arbeitskräfte hat sich bereits von 680.000 im Jahr 2012 auf 1,28 Millionen verdoppelt. Die meisten kommen aus China, gefolgt von Vietnam und den Philippinen. Viele kommen als "Trainees". Die Idee dabei ist es, junge Leute aus Entwicklungsländern nach Japan zu holen und sie am Arbeitsplatz weiterzubilden. In der Praxis kam es jedoch wiederholt zu Ausbeutung als billige Arbeitskräfte.

"Wir wollen ein Land schaffen, wo Ausländer das Gefühl haben, leben und arbeiten zu wollen", sagte ein Regierungssprecher. Japanischen Medienberichten zufolge ist keine Obergrenze für die Aufnahme ausländischer Arbeitskräfte unter dem neuen System geplant. In Branchen, wo der Arbeitskräftemangel gelöst ist, behalte sich das Justizministerium jedoch vor, den Zuzug von Ausländern zu beenden. (APA, 2.11.2018)