Familie Omari wartet in Sulzberg seit fast drei Jahren auf Entscheidung bezüglich ihres Bleiberechts.

Foto: Jutta Berger

Sulzberg/Wien – Das Sulzberger Zollhaus, direkt an der Grenze zu Deutschland gelegen, ist ein in die Jahre gekommenes Gebäude. Es wirkt desolat und ist dennoch ein Ort der Hoffnung. 20 Menschen aus Krisenregionen dieser Welt leben aktuell in den sechs Wohnungen. Kinder, Jugendliche, Erwachsene warten hier auf eine Entscheidung des österreichischen Staates über ihr weiteres Schicksal.

Seit dem Polizeieinsatz vom vergangenen Sonntag, bei dem ein dreijähriger Bub von seiner schwangeren Mutter getrennt wurde, "sind diese Menschen verstört und verunsichert", sagt Erwin Steurer, der Flüchtlingsbeauftragte der Gemeinde. Er hatte zusammen mit der Initiative Pro Asyl am Freitag zur Pressekonferenz ins Flüchtlingshaus geladen.

Die "unbarmherzige Vorgangsweise" (Pfarrer Peter Loretz) der Behörde gegenüber der armenisch-iranischen Familie P. erschüttert die Ehrenamtlichen. Sie verweisen auf den hohen Grad an Integration der Familie und fordern erneut eine stärkere Bewertung des Faktors Integration bei Asylverfahren.

Schicksal ungewiss

Bei Azat und Arpine P. wurde dieser Faktor ignoriert. Beide sprechen sehr gut Deutsch, haben eine akademische Ausbildung, sind Christen, leben seit fünf Jahren im Dorf und engagieren sich ehrenamtlich. Azat P. schupft das Café im Langlaufzentrum, Arpine K. gibt Deutschunterricht, hat über ein Fernstudium einen Bachelor gemacht.

Was aus der Familie wird, ist ungewiss. Noch befindet sich die schwangere Frau im Krankenhaus.

Langes Warten auf Bescheide

Die Initiative zeigte am Beispiel einer weiteren Familie, Fatima und Gül Omari aus Afghanistan, woran es in Österreich mangelt. "Die Familie ist seit zwei Jahren und sieben Monaten hier, die Behörde hat sich bis jetzt nicht interessiert, warum sie da sind." (Steurer) Erst vor wenigen Tagen habe sie die Einladung zum ersten Interview ins Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erhalten.

Die Initiative spricht sich für einen Positivbescheid aus. Denn die Eltern und ihre vier kleinen Mädchen seien bestens integriert. Die beiden großen Töchter gehen in die Volksschule, die Fünfjährige besucht den Kindergarten. Sie sind begeisterte Chorsängerinnen, ihr Lieblingssport ist Schwimmen.

Der Vater kocht bei Veranstaltungen, wann immer man ihn braucht. Gastronom Christian Giselbrecht möchte ihn in seinem Küchenteam haben: "Bei mir bekommt Gül sofort einen Job. Er ist sehr begabt, aus ihm wird ein guter Koch." Die Mädchen sprechen Dialekt und Hochdeutsch, die Eltern lernen nicht nur in Kursen, werden von ehrenamtlichen Helfern auch privat unterrichtet.

Humanitäres Bleiberecht in Länderkompetenz

"Wenn diese Menschen auch gehen müssen, verstehen wir die Welt nicht mehr", sagt Erwin Steurer. Pfarrer Peter Loretz plädiert für "menschliche, barmherzige Lösungen" und weiß sich damit eins mit Bischof Benno Elbs, der auf das Schicksal der Familie P. mit einer Aussendung reagierte und von den Behörden "Gespür für Menschlichkeit" forderte. Würde die Lokal- und Landespolitik bei Asylbescheiden mitbestimmen können, so wären die Berücksichtigung humanitärer Gründe und erfolgreicher Integration besser gewährleistet, meint Bischof Elbs.

Mitsprache, wie sie bis 2014 gesetzlich möglich war, fordern auch die Landeshauptleute Markus Wallner (VP) und Peter Kaiser (SP). "Es braucht wieder eine Mitsprache von Ländern und Gemeinden", forderte Wallner in einem Interview mit den "Vorarlberger Nachrichten". Gegenwärtig gebe es nicht einmal ein Recht auf Anhörung oder Akteneinsicht.

Das laufe alles an Land und Gemeinden vorbei, immer wieder gebe es Ausnahmefälle, in denen sich breite Teile der Gemeindebevölkerung, Kommunalpolitiker, Vereine und andere für den Verbleib gut integrierter Familien aussprechen – vergeblich, weil die Behörde, das BMI, monokratisch entscheide, kritisiert der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser in einer Aussendung.

Neos fordern Härtefallkommissionen

Die Neos fordern Härtefallkommissionen nach deutschem Vorbild, um in Einzelfällen Entscheidungen korrigieren zu können. Jedes Bundesland sollte eine Kommission haben, die nach rechtskräftiger negativer Asylentscheidung auf Antrag ein humanitäres Bleiberecht prüft, sagt Neos-Abgeordnete Stefanie Krisper. Ein maßgebliches Kriterium für die Entscheidung der Härtefallkommissionen soll der Grad der Integration in Österreich und die Härte, die eine erneute Entwurzelung bedeuten würde, sein. In diesem Zusammenhang sollen auch das Kindeswohl und die Schutzbedürftigkeit der betroffenen Person geprüft werden.

Das Innenministerium will an der aktuellen Praxis festhalten. BMI-Sprecher Christoph Pölzl: "Eine Übertragung der Entscheidungskompetenz würde einen Rückschritt in Richtung uneinheitliche Entscheidungspraxis bedeuten."

Die Vorgangsweise der Behörde gegenüber Familie P. ist nun Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage. Die Neos wollen wissen, warum die Familie während noch laufender Frist zur freiwilligen Ausreise abgeholt wurde. Sie wollen unter anderem wissen, wie oft es bereits zum Nichteinhalten der Fristen kam, wie oft Familien bei Abschiebungen getrennt wurden, warum und wie oft Familien mit Kinder nachts abgeholt werden, wie auf das Kindeswohl bei Abschiebungen geachtet wird. (Jutta Berger, 2.11.2018)