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Erst wurde die Suspendierung aufgehoben, dann das Strafverfahren eingestellt: Gridling kann aufatmen.

Foto: REUTERS Fotograf: Heinz-Peter Bader

Wien – Das Strafverfahren gegen den Direktor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Peter Gridling, wird eingestellt. Das hat die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien entschieden, wie Behördensprecher Michael Klackl am Freitag bekanntgab.

Für Gridling ist damit die Zeit des Zitterns vorbei. Im März war der als ÖVP-nahe geltende Verfassungsschutz-Chef von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) in seiner Funktion wiederbestellt und gleichzeitig vom Dienst suspendiert worden. Die Begründung: Die Justiz hege gravierende Verdachtsmomente gegen Gridling. Ende Mai wurde die Suspendierung aufgehoben. Und nun wurde auch das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ad acta gelegt.

Datenmissbrauch

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelte in der BVT-Affäre gegen Gridling, weil er verdächtigt wurde, Datenmissbrauch in seiner Behörde zugelassen zu haben. Konkret wurde er beschuldigt, nicht ausreichend dafür gesorgt zu haben, dass sensible Daten rechtzeitig gelöscht werden. Dieser Verdacht habe sich jedoch nicht erhärtet, sagt Klackl zum STANDARD.

Anlass für die Entscheidung war ein Einstellungsantrag Gridlings. Man habe die Argumente des BVT-Chefs sorgfältig geprüft und sei bei eingehender Durchsicht aktueller Ermittlungsergebnisse zu dem Schluss gekommen, dass es derzeit keine Anhaltspunkte gebe, Gridling weiterhin strafrechtlich zu verfolgen.

Neue Beweise

Noch Ende August hatte das Oberlandesgericht den Anfangsverdacht gegen Gridling und die weiteren Beschuldigten bestätigt (der STANDARD berichtete). Seit jener Entscheidung seien von der WKStA aber weitere Ermittlungsergebnisse geliefert worden. So habe sich im Zuge von Datenauswertungen und Zeugeneinvernahmen keine Grundlage gefunden, um den Anfangsverdacht gegen Gridling weiterhin aufrechtzuerhalten, heißt es.

Gegen die übrigen Beschuldigten im BVT-Verfahren wird weiterhin ermittelt. Der Vorwurf, dass im BVT sensible Daten missbräuchlich aufbewahrt und kopiert wurden, ist weiterhin aufrecht, mehrere Beschuldigte stehen deshalb im Fokus der Staatsanwaltschaft.

Am kommenden Dienstag und Mittwoch wird sich der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur BVT-Affäre weiteren Zeugenbefragungen widmen. Mit Spannung wird der Auftritt von Innenministeriums-Generalsekretär Peter Goldgruber erwartet, der als einer der Drahtzieher hinter der BVT-Razzia gilt. (sterk, 2.11.2018)