Vor der Reform mussten Privatpleitiers binnen sieben Jahren zumindest zehn Prozent der Schulden begleichen können, um von den Restschulden befreit zu werden. Diese Frist wurde auf fünf Jahre verkürzt. Überdies entfällt die Mindestquote zur Gänze.

Foto: imago/McPHOTO

Wien – Im ersten Jahr des neuen Privatkonkurses haben etwas mehr als 10.000 Personen in Österreich Insolvenz angemeldet. Zwischen 1. November 2017 und 31. Oktober 2018 beantragten somit pro Woche rund 195 Menschen Privatkonkurs, zog der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) Bilanz. Für die nächsten Monate rechnen die Gläubigerschützer mit einer Abflachung des Anstiegs.

"Der neue Privatkonkurs hat einen noch nie da gewesenen Ansturm auf die Privatkonkursgerichte gebracht", sagte AKV-Geschäftsführer Hans Musser. In den ersten zwölf Monaten mit den neuen Regeln haben die Privatkonkurse gegenüber dem Jahr davor laut AKV um die Hälfte (knapp 53 Prozent) zugenommen. Seit Jänner beträgt das Plus sogar fast 60 Prozent.

Foto: APA

Der Ansturm ist darauf zurückzuführen, dass neue Personengruppen den Schritt in die Privatinsolvenz einfacher gehen können. Nach dem Entfall der zehnprozentigen Mindestquote nehmen vermehrt einkommensschwache Schuldner mit relativ geringen Verbindlichkeiten und vormalige Unternehmer mit sehr hohen Verbindlichkeiten aus ihrer gescheiterten Selbstständigkeit das neue Insolvenzrecht in Anspruch.

Die hohen Schulden der früheren Unternehmer haben dazu geführt, dass sich die Gesamtpassiva zuletzt mehr als verdoppelten. Die Gesamtverbindlichkeiten liegen bei 1,6 Milliarden Euro. "Das ist ein in der Vergangenheit noch nie erreichter Wert", so Musser. In den ersten zehn Monaten 2018 betragen die Gesamtpassiva der österreichweit eröffneten Privatkonkurse gut 1,4 Milliarden Euro. Davon entfallen 1,1 Milliarden auf männliche Schuldner.

Durchschnittliche Verschuldung gestiegen

Die durchschnittliche Verschuldung der Menschen im Privatkonkurs hat sich von rund 112.000 auf rund 167.000 Euro erhöht. Bei den Männern – auf die knapp zwei Drittel der Verfahren entfallen – sind es durchschnittlich sogar fast 208.000 Euro.

Von den ganz 10.114 Verfahren sind laut AKV 5.814 abgeschlossen. Gut zwei Drittel der abgeschlossenen Verfahren (3.907) endeten mit einem Zahlungsplan. Trotz der neuen rechtlichen Möglichkeit eines nullprozentigen Zahlungsplans bieten fast alle Schuldner mit nicht pfändbarem Einkommen dennoch Zahlungspläne mit Quoten an, sodass der Nullprozentplan Theorie geblieben ist. "Auch im Rahmen der neuen Rechtslage zeichnet sich ab, dass der Zahlungsplan das primäre Entschuldungsinstrumentarium bleiben wird", sagt Musser. Weiterhin bieten in fast allen Verfahren Schuldner im Rahmen eines vorgelagerten Zahlungsplans den Gläubigern eine Quote an, die auch bei einem nicht pfändbaren Einkommen zumindest den monatlichen Treuhändervergütungen in einem möglichen Abschöpfungsverfahren entsprechen, weil diese bei Ablehnung des Zahlungsplans jedenfalls zu entrichten wären.

Zahlungsplan

Lehnt ein Gläubiger einen Zahlungsplan ab, kommt es zu einem auf fünf Jahre verkürzten Abschöpfungsverfahren, in dem ein Treuhänder die pfändbaren Bezugsteile einhebt und an die Gläubiger verteilt. Wenn keine Obliegenheitsverletzungen geschehen, ist der Schuldner nach den fünf Jahren in der Regel von seiner Restschuld befreit.

Rund ein Drittel der Privatkonkurse in den vergangenen zwölf Monaten wurde in Wien abgewickelt. Den höchsten relativen Zuwachs gab es mir 150 Prozent im Burgenland, den geringsten verzeichnete Salzburg mit knapp 25 Prozent. (APA, 5.11.2018)