Wien – Das Innenministerium kündigt einen Schwerpunkt zur Bekämpfung der Drogenkriminalität an. So sollen etwa Suchtmittelkontrollen im Straßenverkehr verschärft werden. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) will sich zudem für härtere Strafen einsetzen, heißt es in einer Stellungnahme an den STANDARD. "Die Zahlen zur Suchtmittelkriminalität sind alarmierend", so der Minister. Seit 2008 haben sich die Anzeigen mehr als verdoppelt.

Bereits im Regierungsprogramm einigten sich ÖVP und FPÖ darauf, einzelne Bestimmungen im Suchtmittelgesetz (SMG) zu verschärfen, "um insbesondere Minderjährige zu schützen".

Die letzte Novelle des SMG liegt zwei Jahre zurück. Mit den im Juni 2016 in Kraft getretenen Verschärfungen wurde das Vorgehen gegen Dealen im öffentlichen Raum erleichtert. Dass die Anzeigen seither steigen, ist insofern wenig überraschend. Von Jänner bis September 2018 wurden laut Innenministerium 29.060 Anzeigen verzeichnet.

In seiner Stellungnahme erwähnt das Ministerium auch die Anzeigenstatistik aus den Jahren davor. Demnach gab es 2017, als die SMG-Novelle voll umgesetzt war, um knapp 18 Prozent mehr Anzeigen als 2016 (2017: 32.061; 2016: 27.105). Weiters hebt das Ministerium hervor, dass es vor allem bei "schweren Drogenverbrechen" – also etwa Handel – immer mehr ausländische Straftäter gibt: "52 Prozent der Täter waren Fremde." Sie kämen hauptsächlich aus Afghanistan sowie aus Nigeria und Serbien. Neun von zehn Tatverdächtigen sind Männer.

Verurteilungsstatistik

Zahlen über tatsächliche Verurteilungen liegen dem STANDARD aus dem Justizministerium vor. 2017 gab es wegen 9058 begangener Suchtmitteldelikte Verurteilungen. Wegen des wohl prägendsten Straftatbestands dieser Deliktgruppe, nämlich des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach Paragraf 27, sind die Verurteilungen im Vergleich zu 2016 um nur 0,2 Prozent gestiegen, heißt es. Bei den übrigen Verurteilungen in dieser Deliktgruppe kam es zu geringfügigen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr.

Wiens Drogenkoordinator Ewald Lochner kritisiert schärfere Kontrollen im Straßenverkehr. In erster Linie sei die Verkehrstüchtigkeit festzustellen, erst im zweiten Schritt solle man an die Ursachenforschung gehen. (rwh, 6.11.2018)