Vor Gericht wird Matthias Hartmann nur noch als Zeuge im Prozess gegen Silvia Stantejsky erscheinen müssen. Ob seine Entlassung im Jahr 2013 rechtens war, wird gerichtlich nicht mehr geklärt werden.

Reinhard Maximilian Werner

Ganze vier Jahre dauert bereits die juristische Aufarbeitung des Finanzskandals am Wiener Burgtheater. Es gab eine forensische Wirtschaftsprüfung, einen parlamentarischen Unterausschuss, einen vernichtenden Rechnungshofbericht und umfassende Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

Ein Versagen der Kontrollmechanismen auf praktisch allen Ebenen konstatierten sowohl Oppositionspolitiker als auch der Rechnungshof. Als kulturpolitisches Grundübel wird die bis heute nicht behobene Praxis einer fehlenden automatischen Inflationsanpassung der Förderungen (Valorisierung) gesehen, die das Theater de facto unter permanenten Spardruck gesetzt hat.

Stantejsky muss wohl vor Gericht

Dennoch ist die Burg samt übergeordneter Bundestheaterholding mittlerweile wieder auf Kurs. Neue Verantwortliche sind am Werk, die vom Rechnungshof monierten Missstände laut Aussagen behoben. Was aussteht, ist das gerichtliche Nachspiel. Und da wird, wie die WKStA dem STANDARD bestätigte, nur noch ein Name übrig bleiben.

Silvia Stantejsky, die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin der Burg, soll wegen des Verdachts der Untreue, der Veruntreuung und der unrichtigen Bilanzierung vor Gericht landen. Die Anklageschrift der WKStA wurde dem Landesgericht für Strafsachen Wien übermittelt, nach einer 14-tägigen Einspruchsfrist der Beschuldigten wird entschieden, wann der Prozess starten soll. Stantejsky, die bereits ein Teilgeständnis abgelegt hat, drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Ermittlungen gegen Hartmann und Springer eingestellt

Alle Ermittlungen gegen die früheren Mitbeschuldigten, gegen Ex-Burgdirektor Matthias Hartmann und den pensionierten Holdingchef Georg Springer, wurden nunmehr eingestellt. Vorwürfe wegen Abgabenhinterziehung wurden im Falle Stantejskys wie auch Hartmanns aufgrund "rechtzeitig erfolgter Selbstanzeigen" fallengelassen. Strittig ist bis heute, ob Hartmanns im März 2013 vom damaligen Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) ausgesprochene fristlose Entlassung gerechtfertigt war.

Die Burgtheater GmbH und Hartmann klagten sich auf zivilrechtlichem Wege gegenseitig. Hartmann wollte vermeintliche Ansprüche auf Kündigungsentschädigung und entgangene Gagen geltend machen, die Burg wiederum meldete Schadenersatzansprüche bei Hartmanns Haftpflichtversicherung an. Das Verfahren ist für die Dauer der strafrechtlichen Ermittlungen seit Jahren ruhend gestellt.

Einigung mit Hartmann wohl noch diese Woche

Wie der STANDARD nun von Burg-Anwalt Bernhard Hainz erfuhr, habe man diese Zeit "genützt, um mit der Rechtsvertretung von Matthias Hartmann darüber zu sprechen, welche Wege es gibt, diese Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich zu beenden und gleichzeitig den Schaden, der dem Burgtheater entstanden ist, auf zivilrechtlichem Wege so weit wie möglich wiedergutzumachen".

Hainz geht davon aus, "dass wir hier bald zu einem für beide Seiten zufriedenstellenden Ergebnis kommen". Tatsächlich sieht es danach aus, dass die außergerichtliche Einigung schon diese Woche über die Bühne gehen wird. Die Frage, ob Hartmanns Entlassung rechtens war oder nicht, könnte nur das Gericht klären. Dazu aber soll es nun nicht mehr kommen. (Stefan Weiss, 6.11.2018)