"Asyl ist Menschenrecht", postulieren Hilfsorganisationen, die in der Seenotrettung aktiv sind.

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Es ist zu einer fixen und selbstverständlichen Zuordnung geworden, im STANDARD jüngst reproduziert vom deutschen Ethiker und Philosophen Konrad Ott: Wer sich für das Menschenrecht auf Asyl ausspricht und Seenotrettung durch Hilfsorganisationen richtig findet, gilt als Gesinnungsethiker. Wer sagt, diese Position sei moralisch überheblich und stelle nicht in Rechnung, dass ein "Zustrom an Flüchtlingen" das "partikulare Gemeinwesen" überfordern kann, wird unter die Verantwortungsethiker eingereiht.

Was – nicht zuletzt durch den Rückgriff auf den Soziologen Max Weber – als ethisch begründet erscheint, erweist sich bei genauer Betrachtung als semantischer Trick. Gesinnung klingt nach verstaubter Prinzipienreiterei, Verantwortung hingegen zeitgemäß, überlegt und vernünftig. Die Zuordnung der verschiedenen Positionen zu Gesinnungs- und Verantwortungsethik dient ihrer subtilen Bewertung und nicht der moralphilosophischen Einordnung. Die eine Position als rein gesinnungsethisch, die andere als strikt verantwortungsethisch zu qualifizieren ist schlicht falsch. Denn beide Positionen greifen sowohl auf gesinnungs- als auch auf verantwortungsethische Argumente zu.

Was ist Ursache, was Folge?

Gesinnungsethik misst die moralische Qualität einer Handlung an den Absichten beziehungsweise ethischen Prinzipien, die ihr zugrunde liegen. Verantwortungsethik bewertet eine Handlung aufgrund der (absehbaren) Folgen. Aktuell vertretene verantwortungsethische Positionen konzentrieren sich auf die Frage: Welche Folgen hat die hohe Zahl von Geflüchteten für das politische Gemeinwesen im Aufnahmeland? Eine wichtige Frage. Aber eben nur eine.

Ebenso ist zu fragen: Welche Folgen haben politische Maßnahmen für die Individuen, die fliehen? Sie bezahlen, zugespitzt formuliert, den Preis für Einschränkungen des Zugangs zu Asyl nicht selten mit ihrem Leben und fast immer mit ihrer Würde. Nüchterner gesagt: Individuelle und strukturelle Folgen müssen abgewogen werden. In dieser Abwägung messen Hilfsorganisationen, die Menschen aus Seenot retten und nicht nach Libyen, wo ihnen Gefängnis, Folter und Sklaverei drohen, sondern nach Europa bringen, den Folgen für die einzelnen Menschen auf der Flucht größeres Gewicht bei – abgesehen davon, dass sie sich an international gültiges Recht halten. Eine andere Frage ist: Welche Folgen hat europäische Politik für die Länder des globalen Südens, die 86 Prozent der weltweit registrierten Flüchtlinge und Binnenvertriebenen aufgenommen haben? Nationale und globale Folgen sind abzuwägen. Hinzu kommt: Die Folgen sind schwer einzuschätzen. Es geht um zu erwartende Folgen. Hier ist die Ethik auf eine solide empirische Basis und die Expertise der Sozialwissenschaften angewiesen. Die Folgen stellen sich auch nicht automatisch ein. Sie sind Gegenstand politischer Gestaltung. Und: Was wird überhaupt als Ursache, was als Folge identifiziert?

Konflikt um Prinzipien

Aktuell wird nahezu gebetsmühlenartig wiederholt: Die private Seenotrettung hat zur Folge, dass Schlepper Menschen in seeuntaugliche Boote setzen. Eine andere Betrachtung der Zusammenhänge: Hilfsorganisationen wurden erst in der Seenotrettung aktiv, nachdem 2014 die von der italienischen Küstenwache durchgeführte Aktion Mare Nostrum eingestellt worden war und die Regierungen kein adäquates Nachfolgeprogramm installiert hatten.

Und: Menschen begeben sich in die Hände von Schleppern, weil ihnen keine legalen Fluchtwege offenstehen. Weder wurden humanitäre Korridore eröffnet noch das Botschaftsasyl wieder eingeführt. Österreich hat des Weiteren keine Flüchtlinge aus dem EU-Türkei-Deal aufgenommen und sich inzwischen auch gänzlich aus den Resettlement-Programmen des UNHCR zurückgezogen. Kurzum: Die Frage nach den Folgen ist komplexer, als der Antagonismus von Gesinnung und Verantwortung erkennen lässt. Es zeigt sich auch, dass die dominante verantwortungsethische Position in ihrer Argumentation ins Feld der Gesinnungsethik ausgreift. Die geforderte Begrenzung des Rechts auf Asyl wird mit der staatlichen Souveränität begründet. Und die ist ein normatives Prinzip. Wir haben es nicht mit einem Konflikt Gesinnung versus Verantwortung zu tun, sondern mit einem Konflikt Prinzip der universalen Menschenrechte versus Prinzip der staatlichen Souveränität. Es gilt, diese Prinzipien gegeneinander abzuwägen.

In diesem Abwägungsprozess wird der rechtsethische Grundsatz "Ultra posse nemo obligatur" – über das Können, über seine Möglichkeiten hinaus ist niemand verpflichtet – gerne zusätzlich herangezogen. Der aber ist höchst schwammig. Wie sind die Grenzen des Möglichen zu bestimmen? Mit Blick auf die Leistungen, welche die Länder des globalen Südens in der Aufnahme und Versorgung von Menschen auf der Flucht erbringen, muss die Frage erlaubt sein, ob das reiche Europa tatsächlich an der Grenze seiner Möglichkeit angekommen ist. Denn es gilt auch: "Magis potens, magis obligatur". Wer mehr kann, ist zu mehr verpflichtet. (Maria Katharina Moser, 6.11.2018)