St. Pölten – Ein Afghane, der vom Vorwurf der Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln freigesprochen wurde, hat mehr als 6.300 Euro Entschädigung für 315 Tage U-Haft erhalten. Rechtsanwältin Andrea Schmidt bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden "Kurier"-Bericht. Der Mann wurde im Sommer nach Afghanistan abgeschoben. Ein ebenfalls freigesprochener Somalier wartet noch auf die beantragte Entschädigung.

Der Afghane lebt nun in Kabul. Ihr Mandant habe sich mit dem Betrag abgefunden, berichtete Schmidt von einer außergerichtlichen Einigung. Die mögliche Höhe der Entschädigung beträgt 20 bis 50 Euro pro Tag des Freiheitsentzugs. Seit einer Novelle des Strafrechtlichen Entschädigungsgesetzes 2005 haben rechtskräftig freigesprochene Angeklagte auch dann Anspruch auf Haftentschädigung, wenn der Freispruch im Zweifel erfolgte.

Der Somalier war nach dem Freispruch im Zweifel mit weiteren Vorwürfen konfrontiert, diese "lösten sich allerdings in Luft auf", zitierte die Tageszeitung Rechtsanwältin Valentina Murr. Der junge Mann befinde sich in Österreich.

Nicht schuldig bekannt

Die beiden Männer waren im März vor Gericht gestanden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, eine damals 15-Jährige am 25. April 2017 auf dem Weg vom Bahnhof Tulln zur Wohnung ihres Vaters verfolgt und mehrfach vergewaltigt zu haben. Die beiden hatten sich nicht schuldig bekannt und von einvernehmlichem Sex gesprochen.

Ihre Anwältinnen hatten zudem auf Widersprüche in den Aussagen der 15-Jährigen verwiesen. Die Freisprüche im Zweifel wurden in der Folge rechtskräftig, das Urteil sorgte für Diskussionen. (APA, 8.11.2018)