Grafik: Parship

Das Dating-Portal Parship darf sich nicht "Deutschlands größte Partnervermittlung" nennen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag. Der Senat bestätigte damit ein Urteil des Landgerichtes München und wies die Berufung zurück. Der Konkurrent LoveScout24 hatte wegen des Parship-Werbespruchs auf Unterlassung geklagt und recht bekommen.

Laut der Studie "Der Deutsche Online-Dating-Markt 2017/2018" haben beide Portale jeweils mehr als zehn Millionen Mitglieder. Das Landgericht hatte Parship bereits untersagt, sich als "größte Partnervermittlung" oder "größte Online-Partnervermittlung" Deutschlands zu bezeichnen. Parship hatte den Anspruch unter anderem mit der höheren Zahl der zahlenden Premium-Mitglieder begründet. Das war eine Argumentation, der das Gericht nicht folgen wollte: Der Verbraucher unterscheide nicht zwischen kostenlosen Mitgliedschaften und Premium-Angeboten.

Unterschiede

Parship kostet im Jahresabo rund 660 Euro und arbeitet mit Partnervorschlägen, die sich aus Persönlichkeitstests ergeben sollen. Es funktioniert damit anders als LoveScout24. Diese Differenzen seien für die breite Masse aber einfach zu fein, meinte das Landgericht. Partnervermittlung, Partnerbörse, Singlebörse – die Allgemeinheit mache da keine Unterschiede.

LoveScout24 freute sich am Donnerstag über die Entscheidung. "Das ist vor allem ein Sieg für die Verbraucher, die von dem unlauteren Slogan in die Irre geführt wurden", sagte LoveScout24-Manager Morgan Cauvin. "Für den Verbraucher ist es letztlich egal, ob sich ein Anbieter als Partnerportal, Datingportal oder Singlebörse bezeichnet." (APA, 8.11.2018)