Es mutet fast absurd an. Ein Gericht in Wien spricht einer VW-Käuferin eine Summe zu, die den Betrag, den sie für den Kauf des Autos vor Jahren ausgegeben hat, noch übertrifft. Grund ist die eingebaute Schummelsoftware. Hält das Urteil in letzter Instanz, muss der VW-Händler den Diesel-Golf zurücknehmen und der Käuferin 29.000 Euro erstatten. Gezahlt hat sie einst 26.500 Euro. Tun manche Richter des Guten zu viel?

Was übertrieben scheint, lässt sich juristisch durchaus rechtfertigen. In der Sache folgt das Gericht der Argumentation der Klägerin. Sie habe das Auto kaum genutzt. Mit einem Golf könne man 250.000 Kilometer fahren, sie sei nur auf 25.000 Kilometer gekommen, damit betrage der Restwert 90 Prozent des Kaufpreises. Zuzüglich Zinsen wäre das der genannte Betrag. Grundlage des Urteils ist, dass das Gericht die Abschalteinrichtung für unzulässig erachtet. Dies steht für die Justiz inzwischen außer Zweifel.

Dennoch muss sich Volkswagen in diesen Verfahren nur mit Nadelstichen herumschlagen. Drei Jahre nach Auffliegen des Dieselskandals versuchen Einzelkämpfer vor Gericht recht zu bekommen oder schließen sich einer Sammelklage an. Die Autobauer putzen sich immer noch ab. Hierzulande wird über eine Hardwarenachrüstung gar nicht diskutiert. In Deutschland ist die Frage, wer sie bezahlen muss, immer noch ungeklärt – angesichts der ganz realen Fahrverbote für Dieselfahrer ein Hohn. (Regina Bruckner, 8.11.2018)