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Stinker oder nicht: Deutschland beschäftigt die Frage intensiv.

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Die zahlreichen Einzelverfahren im VW-Dieselskandal sind um ein Urteil reicher. Das Oberlandesgericht Wien gibt einer Klägerin in Sachen Dieselgate recht. Die Frau darf ihren VW-Golf an den Händler zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern. Zu diesem Urteil kommt das OLG Wien (3 R 38/18g) in zweiter Instanz. Auch wenn es nicht rechtskräftig ist, der Händler hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen, ist der Spruch bemerkenswert. Wie bereits im Fall einer anderen Fahrzeughalterin Mitte September wurde ihr mehr Geld zugesprochen, als sie 2012 an Kaufpreis gezahlt hatte. Damals hat sie den Golf mit Tageszulassung um 26.500 Euro gekauft.

Kommt das OLG in der nächsten Instanz zu keinem anderen Schluss, stehen ihr in Summe 29.000 Euro zu. Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsgebühr plus der Zinssatz von vier Prozent.

Restwert muss ersetzt werden

Alexander Holzleitner, geschäftsführender Gesellschafter der Poduschka-Anwaltskanzlei, die die Frau vertritt, wertet die Berechnung für den "Restwert" des Fahrzeugs, der nicht auf Eurotaxlisten oder Zeitwert abstellt, im Gespräch mit dem STANDARD als besonderen Erfolg. Argumentiert wird mit den wenigen Kilometern, die die Frau mit ihrem Auto gefahren sei. Ein Golf könne 250.000 Kilometer gefahren werden, die Käuferin habe es nur auf 25.000 Kilometer oder zehn Prozent gebracht – folglich belaufe sich der Restwert auf 90 Prozent des Kaufpreises.

Grundsätzlich kommt das Gericht zum Schluss, dass der Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtung – vulgo Schummelsoftware – zur Rückabwicklung berechtigt und sich die Geschädigten nicht auf das Softwareupdate verweisen lassen müssen. Ohne die Software hätte der Wagen auf dem Prüfstand nicht die Abgasnorm erfüllt und daher auch keine Zulassung erhalten, heißt es, denn "der Einbau einer unzulässigen Software (würde) keinen Sinn machen, wenn auch ohne diese die relevanten Grenzwerte eingehalten würden. Um zu dieser Schlussfolgerung zu gelangen, bedarf es (...) keiner technischen Kompetenz, sondern bloß der allgemeinen Lebenserfahrung", heißt es im Urteil.

Recht auf Wandlung

Zudem hätte die Frau, hätte sie von der Schummelsoftware gewusst, das Auto gar nicht gekauft. Man dürfe es als "gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaft" ansehen, dass ein Auto die in der Norm (im konkreten Fall: Euro 5) vorgesehenen Grenzwerte einhält. Sei dafür der Einsatz einer Schummelsoftware nötig, sei vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen, der das Recht auf Wandlung rechtfertige. Die Porsche-Holding sieht das naturgemäß anders. Das Fahrzeug sei weiter verkehrs- und betriebssicher, und auch die Zulassung sei in keiner Weise gefährdet, daher "besteht keine Grundlage für eine Rückabwicklung des Kaufvertrages".

Ob das Urteil hält, wird sich wohl nicht vor Mitte 2019 weisen. Holzleitner, dessen Kanzlei rund 300 Verfahren gegen VW führt, rechnet mit weiteren Erfolgen, denn "die Streubomben der Gegenseite können nicht mehr so einfach ihre Wirkung entfalten". Zunehmend würden Sachverständige und Gerichte die Komplexität des Themas verstehen.

Immer mehr Fahrverbote treffen ältere Dieselfahrzeuge.
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Fahrverbote in Deutschland

Wie immer die Verfahren auch ausgehen, von möglichen Fahrverboten sind die Fahrzeughalter hierzulande zumindest derzeit nicht bedroht. Anders sieht es in Deutschland aus. Auch auf Köln kommt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts ein weitreichendes Fahrverbot für ältere Dieselautos zu. Ab April kommenden Jahres muss Köln in der bereits bestehenden Grünen Umweltzone ein Fahrverbot einführen, urteilte das Gericht am Donnerstag. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.

Zunächst soll die Einschränkung nur Dieselautos mit Euro-4-Motoren betreffen. Richtig ernst werden soll es ab Herbst. Ab September muss das Verbot auch Autos mit Euro-5-Motoren erfassen. Auch das benachbarte Bonn muss laut dem Urteil Fahrverbote einführen. Ziel ist es, wie in allen anderen Fällen auch, die Grenzwerte für Stickstoffdioxid einzuhalten. Ab April 2019 müssen zwei vielbefahrene Straßen für ältere Dieselautos ab April 2019 gesperrt werden. Gegen die Urteile kann Berufung eingelegt werden.

Weitere Verfahren

Verfahren laufen derzeit in rund 30 Städten. Gerichte haben Fahrverbote unter anderem schon in Stuttgart, Aachen, Frankfurt und Berlin verfügt, sollte es nicht gelingen, die Grenzwerte anderweitig zu senken. Zäh verlaufen indes weiterhin die Gespräche zwischen Industrie und Politik in Sachen technische Nachrüstung älterer Dieselautos. Die Streitfrage, wer die Kosten übernehmen soll, ist weiter ungeklärt. Während Daimler einem Magazinbericht zufolge bereit sein soll, die vollen Kosten von 3000 Euro je Hardwarenachrüstung zu übernehmen, sperren sich Volkswagen und BMW weiter. (Regina Bruckner, 8.11.2018)