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Eric Schneiderman, früherer Generalstaatsanwalt von New York, wird wegen mutmaßlicher Gewalt gegen Frauen nicht strafrechtlich verfolgt.

Foto: AP Photo/Mary Altaffer

New York – Der zurückgetretene Generalstaatsanwalt von New York, Eric Schneiderman, wird wegen mutmaßlicher Gewalt gegen Frauen nicht strafrechtlich verfolgt. Die für die Untersuchung der Vorwürfe zuständige Staatsanwältin Madeline Singas erklärte am Donnerstag, zwar glaube sie den Frauen, die Schneiderman beschuldigen. Aufgrund von Gesetzeslücken fehle jedoch die strafrechtliche Grundlage.

Singas verwies auf die im Strafrecht ihres Bundesstaates geltenden Verjährungsfristen sowie andere "rechtliche Hindernisse". Ihre Voruntersuchung der Vorwürfe habe Mängel im Strafrecht von New York zutage treten lassen.

Gewaltvorwürfe

Schneiderman, der sich als Verfechter der "#MeToo-Kampagne" gegen sexuelle Übergriffe hervorgetan hatte, war im Mai wegen der Anschuldigungen zurückgetreten. Über die von vier ehemaligen Partnerinnen des Juristen erhobenen Vorwürfe hatte damals das Magazin "New Yorker" berichtet.

Zwei der Frauen sagten, sie hätten sich medizinisch behandeln lassen müssen, nachdem Schneiderman ihnen heftig ins Gesicht und auf das Ohr geschlagen habe. Zudem soll er so getan haben, als wolle er die Frauen erwürgen. Schneiderman wies die Vorwürfe zurück. Sein Amt gab er mit der Begründung ab, die Anschuldigungen hinderten ihn daran, seine Aufgaben wahrzunehmen.

Gesetzesverschärfungen

Als Konsequenz aus ihren Untersuchungen legte Singas nun einen Gesetzentwurf vor, der die von ihr ausgemachten Gesetzeslücken beseitigen soll. Demnach sollen die Definitionen von Verletzungen, deren Verursacher strafrechtlich verfolgt werden können, weniger strikt gefasst werden. Auch soll etwa künftig ein Verdächtiger verfolgt werden können, der jemand Anderen aus sexuellem Verlangen heraus schlägt oder stößt, ohne dessen Zustimmung zu solchen Praktiken zu haben. (APA, 8.11.2018)