Warschau/Brüssel – Ein Warschauer Gericht hat das Verbot einer Demo von Nationalisten zum polnischen Unabhängigkeitstag am 11. November aufgehoben. Die vom Warschauer Rathaus angeführten Gründe für das Verbot seien nicht ausreichend, urteilte am Donnerstagabend ein Gericht in der polnischen Hauptstadt. Es wurde erwartet, dass die Stadt gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt.

Bürgermeisterin Hanna Gronkiewicz-Waltz hatte den Marsch untersagt, unter dessen 60.000 Teilnehmern 2017 zahlreiche Rechtsradikale mit rassistischen Bannern mitgelaufen waren. Laut Gericht stellten fremdenfeindliche Parolen im vergangenen Jahr keine Grundlage dar, den Zug in diesem Jahr zu verbieten. Die Marschorganisatoren, darunter das National-Radikale Lager (ONR), begrüßten die Entscheidung. Sie waren gegen das Verbot vor Gericht gezogen.

Alternativmarsch mit gleicher Route

Unterdessen hatte Polens nationalkonservative Regierung als Reaktion auf das Verbot des oppositionell regierten Rathauses einen Alternativmarsch auf der gleichen Strecke angekündigt. Der staatlich organisierte Zug sollte von Polens Präsidenten Andrzej Duda angeführt werden. Polnische Regierungsvertreter appellierten nach dem Richterspruch, den Nationalfeiertag mit einem gemeinsamen Marsch zu begehen.

Polen feiert am 11. November den 100. Jahrestag der Wiedererlangung seiner staatlichen Unabhängigkeit. 1918 war die lange Teilung Polens durch Preußen, Österreich-Ungarn und Russland überwunden worden. (APA, 8.11.2018)