Wien – Still und leise wollten die Regierungsparteien eine laute Forderung von "Österreich/Oe24"-Boss Wolfgang Fellner erfüllen: Medienfamilie Fellner arbeitet an einem bundesweiten Oe24-Privatradio. Und weil die Medienbehörde ihren Antrag darauf im Frühjahr als gesetzeswidrig ablehnte, verlangte Fellner eine "rasche Korrektur" des Radiogesetzes. Im jüngsten Verkehrsausschuss scheiterte die Erfüllung fürs Erste.

Huckepack-Novelle

Privatradio wie auch ORF sind üblicherweise Themen für den Verfassungsausschuss des Nationalrats. Am 17. Oktober jedoch stand ein Paket von Novellen zur Vorbereitung des nächsten Mobilfunkstandards 5G auf der Tagesordnung des Verkehrsausschusses. Und wohl weil es dort auch um Frequenzen geht, sollte nach STANDARD-Infos aus dem Ausschuss im letzten Moment noch eine kleine, aber für Fellners Pläne praktische Änderung des Privatradiogesetzes dazugepackt werden.

Fellners später Antrag

Im ersten Anlauf haben die Fellners ihr bundesweites Oe24-Radio bei der Behörde erst um den Jahreswechsel 2017/18 beantragt, als eine der dafür eingesetzten bisherigen Lokalradiofrequenzen nur noch wenige Tage gültig war. Eine dieser Frequenzen – jene von Lounge FM in Oberösterreich – war zu dem Zeitpunkt zwar schon neuerlich an Lounge vergeben, doch das Gesetz schreibt vor, dass Betreiber nur seit zwei Jahre aufrechte Lokal- und Regionalradiolizenzen in eine bundesweite Lizenz einbringen können.

Eigene Lizenz in Oberösterreich

Familie Fellner hat selbst ebenfalls eine aufrechte Lokalradiolizenz in Oberösterreich, die sie mit einem (absehbaren) neuen Antrag in eine bundesweite Radiolizenz einbringen könnte. Ob und wann sie eingebracht werden kann, müssten die Experten der Medienbehörde Komm Austria neuerlich prüfen. Die eingebrachten Lokal- und Regionalfrequenzen zusammen müssen zumindest 60 Prozent der österreichischen Bevölkerung erreichen können, um sie in einer bundesweiten Lizenz zusammenzufassen.

Eilige Novelle

Die nun – offenbar ebenfalls spät und eilig – dem Verkehrsausschuss unterbreitete Novelle zum Privatradiogesetz sollte nur einen Punkt ändern – exakt den Fellner störenden: In Paragraf 28 b sollte just der Satzteil gestrichen werden, der zwei Jahre Sendebetrieb für Lizenzen fordert, die in bundesweite Lizenzen eingebracht werden.

Nimmt Vergabekriterien den Sinn

Diese Änderung würde allerdings dem (weiterhin gültigen) Auswahlverfahren für lokale und regionale Privatradiolizenzen seinen Sinn nehmen: Die Medienbehörde Komm Austria muss solche Lizenzen laut Gesetz (wenn es mehr als einen Bewerber gibt) an jenen Sender vergeben, der im lokalen oder regionalen Verbreitungsgebiet ein eigenständiges Programm verspricht, das am besten den Interessen und dem bestehenden Angebot in der jeweiligen Gegend entspricht und dort einen besonderen Beitrag zur Meinungsvielfalt bietet. Die Behörde hat auch nach der Vergabe darauf zu achten, ob der Sender die versprochenen Programme für die Region anbietet. Ohne die Frist könnten Sender regional passende Programme versprechen, aber gleich nach der Vergabe die damit erreichte Lokal- oder Regionalfrequenz in eine bundesweite Lizenz einbringen – und die regionalen Versprechen hinter sich lassen.

Doch nicht auf die Tagesordnung

Nach STANDARD-Infos wurde im Ausschuss diskutiert, den Antrag noch aufzunehmen; das könnte nach diesen Infos der Vorsitzende des Ausschusses, Exminister Alois Stöger (SPÖ). Doch die Abgeordneten der SPÖ im Ausschuss wären unterschiedlicher Meinung zu dem Antrag gewesen. Der Verkehrsausschuss des Nationalrats tagt erst im Jänner wieder. (fid, 14.11.2018)