Berlin/Wien – Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Verbot einer rechten Kundgebung am Jahrestag der Reichspogromnacht gekippt. Die Richter halten die von Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) verhängte Verbotsverfügung offensichtlich für rechtswidrig, sagte ein Sprecher. Der rechtsextremen Kreisen nahestehende Verein Wir für Deutschland hatte den Aufmarsch für Freitagabend angemeldet.

Geisel hatte das am Mittwoch verfügte Verbot mit dem Gedenktag am Freitag begründet. "Die Vorstellung, dass Rechtsextremisten am 80. Jahrestag der Reichspogromnacht – womöglich noch in der Dunkelheit mit brennenden Kerzen – durch das Regierungsviertel marschieren, finde ich unerträglich", erklärte Berlins Innensenator. Die Demokratie müsse sich nicht alles gefallen lassen.

In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 hatte es in ganz Deutschland, also auch im damals annektierten Österreich, Ausschreitungen gegen Juden und jüdische Einrichtungen gegeben. Durch den ausbleibenden Protest der Gesellschaft fühlten sich die Nationalsozialisten in ihrem Vorhaben bestärkt, Pläne zur Vernichtung der jüdischen Bevölkerung Europas voranzutreiben. In Berlin und Wien finden am Freitag mehrere Gedenkveranstaltungen statt. (APA, 9.11.2018)