Karlsruhe/Chemnitz/Berlin – Die AfD ist vor dem deutschen Verfassungsgericht mit einem Eilantrag gegen die Äußerung von Innenminister Horst Seehofer (CSU) gescheitert, die Partei sei "staatszersetzend". Das Gericht in Karlsruhe lehnte in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss den Antrag der AfD ab, Seehofer bestimmte Aussagen zu verbieten und ein entsprechendes Interview von der Homepage des Ministeriums zu entfernen.

Das höchste deutsche Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Aussagen von der Internetseite entfernt worden seien und deshalb kein Rechtsschutzbedürfnis bestehe. Es seien von der AfD auch keine Anhaltspunkte dafür dargelegt worden, dass der Minister die Äußerungen wiederholen wolle.

Frontalangriff auf Präsident

Das Innenministerium hatte am 14. September ein entsprechendes Interview Seehofers veröffentlicht, in dem der Minister die AfD scharf attackierte. Er sagte unter anderem, die AfD stelle sich gegen den Staat. Das sei bei einem "Frontalangriff auf den Bundespräsidenten" im Bundestag mitzuerleben gewesen. Dies sei für den Staat "hochgefährlich".

"Ich kann mich nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln", kritisierte Seehofer. Das sei "staatszersetzend". Das Interview kann seit dem 1. Oktober nicht mehr von der Homepage des Innenministeriums abgerufen werden. (APA, 9.11.2018)