Weder Rote Rüben noch Kren waren Hauptbestandteil der Rote-Rüben-Kren-Chips. Die pikanten Teigwaffeln dürfen daher nicht mehr unter diesem Namen verkauft werden.

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Wien – Das Oberlandesgericht Wien hat laut einer Aussendung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) der Firma Kelly's den Verkauf ihrer Rote-Rüben-Kren-Chips verboten. Hintergrund ist eine Klage des VKI, der von Irreführung der Konsumenten gesprochen hatte. Denn die auf der Packung als "knuspriges Gemüse" und "Gemüsechips – hauchdünn gebacken" beworbenen Scheibchen waren in Wahrheit mehrheitlich aus Teig. Die Mehlmischung soll laut VKI nur 14 Prozent Rüben enthalten haben – und das in Pulverform.

Das Gericht bestätigte im rechtskräftigen Urteil, dass die Beschriftung der Chipspackerln den Rückschluss nahelege, es handle sich um geschnittenes Gemüse. Auch die korrekten Angaben im Zutatenverzeichnis würden nichts an dieser Tatsache ändern. Die Firma müsse es daher hinkünftig unterlassen, "gebackene Waffelscheiben aus Mehl" unter dem unrichtigen Eindruck zu verkaufen, es handle sich um Rübenscheiben – besonders dann, wenn Rüben "lediglich zu einem untergeordneten Anteil in Pulverform beigemischt" seien. (red, 12.11.2018)